Ratio legis
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Unter der Ratio des Gesetzes (lateinisch ratio legis) oder Ratio einer Norm verstehen Juristen den zu Grunde liegenden Hauptgedanken einer Rechtsnorm, den Grund, warum eine Norm besteht. Der Begriff wird dann im Sinne von (vernünftiges) Argument/Motiv/Beweggrund verwendet.
Die ratio legis beschreibt den Zweck und somit auch das Ziel der jeweiligen Regelung, welche der Gesetzgeber in einen gesetzlichen Tatbestand (Lex) definiert. Zwischen der ratio legis und lex gibt es ein unvermeidbares Spannungsverhältnis. Im Normalfall bedeutet das, dass es zwar unbefriedigte Resultate im Einzelfall gibt, aber in der deutlichen Mehrheit der definierte gesetzliche Tatbestand das Regelungsziel erreicht.
[Bearbeiten] Zivilrecht
Die ratio legis ist das vorrangige Auslegungsprinzip und Kern der sog. teleologischen Auslegung, also der Auslegung, die die sich am Gesetzeszweck (ratio legis) orientiert. Zur Ermittlung des Gesetzeszwecks ist regelmäßig ein Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte erforderlich.
[Bearbeiten] Strafrecht
Man spricht (materiell gesehen) von einem „Strafüberhang“, wenn der gesetzliche Tatbestand weiter denn das eigentliche Regelungsziel reicht. Reicht der gesetzliche Tatbestand weniger weit als die ratio legis, spricht man (materiell gesehen) von einer Straflücke.
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