Presse-Grosso
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Ein Grossist ist im Verlagswesen der Pressegroßhandel, also die Handelsstufe zwischen dem Verlag und dem Einzelhändler. Neben dem Pressegrossisten vertreiben auch Abonnements, Lesezirkel, Direktlieferungen oder der Bahnhofsbuchhandel Presseerzeugnisse.
Über den Pressegrossisten gehen der größte Teil der veröffentlichten Titel in Deutschland, vor allem Kaufzeitungen und Publikumszeitschriften. Die Verlage informieren die Grossisten über ihre Programme und Sonderausgaben. Der Vertrieb der einzelnen Verlage vereinbart mit dem jeweiligen Grossisten die Bedingungen bezüglich der Abnahmemenge, der Lieferung, der Bezahlung etc. Sie schließen einen Kommissionsvertrag mit Remissionsrecht ab. Oftmals kooperieren sie bei Marktuntersuchungen (der Grossist sammelt hierbei die Daten und der Verlag wertet sie aus, zieht seine Schlüsse ... – modifiziert möglicherweise sein Verlagsprogramm oder Marketingstrategien).
Pressegrossisten bekommen ihre Produkte direkt von den jeweiligen Verlagen; ausländische Presse liefern internationale Vertriebsunternehmen.
Einige Besonderheiten in den Arbeitsbedingungen und rechtlichen Aspekte gibt es bei den Pressegrossounternehmen. Zunächst einmal gilt bei Druckerzeugnissen wie Büchern, Zeitungen und Zeitschriften die Preisbindung, das heißt der Pressegrossist hat hier keine Möglichkeit zur Preisgestaltung. Das Pressegrosso unterliegt sowohl der vertikalen – der Preis für die Abgabe des Grossisten an den Einzelhändler ist festgelegt – als auch der horizontalen Preisbindung - der Endpreis für den Käufer ist vom Verlag festgelegt.
Deutschland ist in 93 sogenannte „Grossogebiete“ aufgeteilt, in denen ein Grossist das Alleinauslieferungsrecht, also ein Monopol besitzt. Lediglich in Berlin und Hamburg gibt es eine Konkurrenz zwischen Grossisten. Diese Ausnahme ist im Kartellrecht geregelt, erst 1993 bestätigte die Bundesregierung das spezielle Vertriebssystem nochmals.
In seinem zugeteilten Gebiet unterliegt der Pressegrossist dem Kontrahierungszwang, das heißt, er hat die Pflicht, nicht nur jede Verkaufsstelle zu beliefern, sondern auch jede auf dem Markt erhältliche Publikation anzubieten und in sein Programm aufzunehmen. Der Einzelhandel hat somit einen Belieferungsanspruch gegenüber dem Pressegrossisten.
Außerdem hat der Einzelhandel das Recht, seine nicht verkauften Exemplare von Druckerzeugnissen zu remittieren. Die Verlage sind verpflichtet, sie zurückzunehmen (was die Pressegrossisten abwickeln). Diese Bedingungen sollen die wirtschaftliche Existenz kleiner Verlage und die faire Konkurrenz untereinander gewährleisten. Die Pressegrossisten sind von Verlagen unabhängig, einige Pressegrossisten sind aber an Verlagen oder anderen Presseunternehmen beteiligt. Dies ist alles andere als unproblematisch, denn Pressegrossisten sollen ihr Gebiet unvoreingenommen beliefern (was mit ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen kollidiert, wenn sie an einem Verlag beteiligt sind).
2007 führen 15 Grossisten bei 50 Zeitschriftenhändlern einen digitalen Verkaufsassistenten namens PresseTerminal ein: Kunden recherchieren an ihm über einen Touchscreen ihre Wunschzeitschrift, sehen den Standort im Regal oder können bestellen.
Das Pendant zum Presse-Grosso im Buchhandel ist das Barsortiment, gelegentlich ebenfalls als Grossist bezeichnet.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Reinhard Mundhenke, Marita Teuber: Der Verlagskaufmann. 9. Auflage. Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-7973-0792-6