Polizeikommissar
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Polizeikommissar (PK) ist ein Dienstgrad von Polizeivollzugsbeamten in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (gPVD) bei der deutschen Polizei (innerhalb der Schutzpolizei der Landespolizeien und der deutschen Bundespolizei) auf der gehobenen Führungsebene.
PK sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A9 eingereiht. Es handelt sich um das Eingangsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Sie sind Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft kraft Dienstgrad.
Polizeikommissare nehmen je nach Bundesland Führungsaufgaben wie Gruppenleiter in Ermittlungsdienststellen, Sach- bzw. Fachgebietsleiter, Gruppenführer oder stellvertretende Zugführer in geschlossenen Einheiten war oder werden als Wachleiter, Erster Streifenführer oder stellvertretende Dienstgruppenleiter eingesetzt.
In der Regel muss ein dreijähriges Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege absolviert werden. Der Abschluss erfolgt durch eine Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst, welche der Diplomprüfung gleichsteht. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst erhält der Absolvent den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor of Arts in "Police Leadership" (B.A.).
Der nächsthöhere Dienstgrad ist Polizeioberkommissar (BesGr A10).
Das Dienstgradabzeichen besteht aus einem silbernen Stern auf dunkelgrünem oder dunkelblauen Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See aus einer goldfarbenen Ärmeltresse auf dunkelblauem Tuch zu je 12 mm).
niedrigerer Dienstgrad Polizeihauptmeister |
aktueller Dienstgrad Polizeikommissar |
höherer Dienstgrad Polizeioberkommissar |
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Einordnung: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst Alle Dienstgrade auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei. |