Neulengbacher Straße
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B 44 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Name: | Neulengbacher Straße | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benannt nach: | Neulengbach | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 23,4 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bundesland: | Niederösterreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verlaufsrichtung: | Ost-West | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verlauf
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Die Neulengbacher Straße (B 44) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verläuft auf einer Länge von 23,4 km durch den Wienerwald. Die Straße beginnt in Purkersdorf am Stadtrand von Wien und führt parallel zur Westbahn und zur West Autobahn (A 1) nach Neulengbach über Pressbaum.
[Bearbeiten] Geschichte
Die von St. Pölten nach Neulengbach führende Commercialstraße wurde am 1. Januar 1845 dem Verkehr übergeben. [1]
Die Purkersdorf-St. Pöltener Straße gehört seit dem 1. April 1959 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[2] Ihr westlicher Streckenabschnitt zwischen St. Pölten und Neulengbach wurde 1971 zur Landesstraße abgestuft.[3]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Wiener Zeitung vom 12. November 1844, Amtsblatt S. 766.
- ↑ Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Bundesstraßengesetz neuerlich abgeändert wird, Verzeichnis H.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1976 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Niederösterreich, BGBl. Nr. 337/1976.
B44
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Die Neulengbacher Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |