Ministerrat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Name Ministerrat bezeichnet
- ein Organ der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion): den Rat der Ressortminister der Mitgliedsländer; er war der Vorläufer des Rats der Europäischen Gemeinschaften (später: Rat der Europäischen Union)
- den Rat der Europäischen Union (umgangssprachlich auch: (EU-) Ministerrat)
- in Österreich die Versammlung der Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers im Bundeskanzleramt (üblicherweise jede Woche mittwochs), siehe Bundesregierung (Österreich)
- in Österreich-Ungarn die gemeinsame Ministerkonferenz beider Reichshälften: der Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten
- in einigen deutschen Bundesländern (z. B. im Saarland, in Bayern und in Baden-Württemberg) das Landeskabinett, siehe Landesregierung (Deutschland)
- in Italien die Versammlung der Minister (italienisch Consiglio dei Ministeri) unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten (dessen offizielle italienische Bezeichnung dementsprechend Presidente del Consiglio lautet, also „Ratspräsident“), siehe Politisches System Italiens
- in Frankreich ebenfalls die Versammlung der Minister (französisch Conseil des ministres), aber unter Vorsitz des Staatspräsidenten (nicht des Premierministers), siehe Ministerrat (Frankreich)
- in Indien das Kabinett der Unionsregierung (Council of Ministers) unter Vorsitz des Premierministers, siehe Politisches System Indiens
- Deutsch-französischer Ministerrat, Treffen der deutschen und französischen Regierungen
- in der Deutschen Demokratischen Republik die Regierung, siehe Ministerrat der DDR
- in der ehemaligen Sowjetunion:
- Ministerrat der UdSSR
- Ministerrat (Unionsrepublik)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |