Landesvermessungsamt
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Landesvermessungsamt (LVermA) ist bis Ende der 1990er Jahre die einheitliche Bezeichnung für eine Landesbehörde, die für die öffentlichen Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens, insbesondere der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters, in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Mit dem Aufkommen neuer digitaler Medien und als Folge eines veränderten Aufgabenverständnisses, zum Teil aber auch durch die Überführung vom Behördenstatus in die Organisationsform Landesbetrieb, haben die meisten Länder eine neue Bezeichnung für die Institution eingeführt, z.B. "Landesvermessung und Geobasisinformation" oder "Geoinformation und Vermessung" mit einem auf die Organisationsform hinweisenden Zusatz.
Im Rahmen von "Verwaltungsreformen" werden Landesvermessungsämter auch umstrukturiert. So ist das Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern als "Amt für Geoinformation, Vermessung und Katasterwesen" in das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern integriert worden. Nordrhein-Westfalen hat sein Landesvermessungsamt aufgelöst und zum 1.1.2008 der Bezirksregierung Köln als Abteilung mit der Bezeichnung "Geobasis NRW" eingegliedert.
Weil im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine andere Regelung getroffen wurde, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für das amtliche Vermessungswesen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster. Die hierfür zuständigen Institutionen sichern den geodätischen Raumbezug durch die Führung von Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldern und den Betrieb eines satellitengestützten Positionierungsdienstes (SAPOS), sie erfassen die Landschaft an der Erdoberfläche durch terrestrische und Fernerkundungsverfahren, sie dokumentieren die Ergebnisse in topographischen Informationssystemen (ATKIS) und stellen sie in topographischen Landeskarten dar. Die Ergebnisse der Landesvermessung, die auf aktuellem Stand gehalten werden, stehen für Anwendungen in Wirtschaft und Industrie, in der öffentlichen Verwaltung und in der Wissenschaft, aber auch zum Gebrauch durch private Nutzer, zur Verfügung.
Die meisten Institutionen für Landesvermessung führen auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Behörden des Liegenschaftskatasters (Katasteramt).
Die Landesvermessungsämter gehören größtenteils den Geschäftsbereichen der Innenministerien an. In Bayern und im Saarland sind sie den Finanzministerien zugeordnet, das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg ressortiert beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, und das Hessische Landesvermessungsamt gehört zum Wirtschaftsministerium. Großräumige Aufgaben der Landesvermessung werden für Berlin, Bremen und Hamburg jeweils durch Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wahrgenommen.
Die Länder haben mit dem Bund durch Verwaltungsabkommen vereinbart, dass topographische Karten und ATKIS-Daten im Maßstab 1:200 000 und in kleineren Maßstäben vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) (früherer Name: Institut für Angewandte Geodäsie (IfAG)) bearbeitet werden.
Mit dem Ziel, die Arbeiten der Länder auf dem Gebiet der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters abzustimmen und möglichst bundeseinheitliche Karten und Daten zu führen, haben sich die zuständigen obersten Landesbehörden zur Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) freiwillig zusammengeschlossen.
In den meisten Staaten Europas werden die Aufgaben der Landesvermessung durch eine zentrale Behörde einheitlich für das ganze Staatsgebiet wahrgenommen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Österreich: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- Schweiz: Bundesamt für Landestopografie
[Bearbeiten] Literatur
- Harbeck, Rolf: Aufbauorganisation der deutschen Landesvermessung in den Ländern und beim Bund. In: Kartographisches Taschenbuch 2005, S. 67, Kirschbaum Verlag, Bonn
[Bearbeiten] Weblinks
Landesvermessungsämter bzw. Landesbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland: