Gerichtssachverständiger
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Ein Gerichtssachverständiger, gelegentlich auch Gerichtsgutachter genannt, ist ein Sachverständiger, also ein Experte auf einem Gebiet, der aufgrund eines Beweisbeschlusses in einem Gerichtsverfahren ernannt und tätig wird. Er vermittelt dem Gericht die für das Fachgebiet geltenden Regeln, Erfahrungssätze und Fachkenntnisse. Oft wendet er sie auch direkt auf den zu beurteilenden Fall an. Vielfach ermittelt er mit ihnen sogar Tatsachen, die das Gericht mangels eigener Fachkenntnisse nicht wahrnehmen kann, sogenannte Befundtatsachen.
Seine Ernennung begründet ein öffentlich-rechtliches Verhältnis mit zahlreichen Pflichten und einer zivilrechtlichen Haftung nach § 839a BGB. Er hat Anspruch auf eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Ein Gerichtssachverständiger kann wie ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Das Gericht beauftragt ihn meist mit der Erstattung eines mündlichen oder schriftlichen Gutachtens.
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