Gemachmühle
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Eine Gemachmühle (mundartl. Gmachmühle, Gmachlmühle; von "Gemach": Ordnung, Gesetz, Abmachung, Vereinbarung; vergl.: "Gemächtnis") ist eine Haus- oder Privatmühle.
Bauern konnten das Recht erlangen, eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zur Deckung des eigenen Bedarfes zu betreiben. (Gegensatz: Mautmühle).
Die Interpretation, die Gemachmühle sei eine kleine Mühle, bei der sich die Mühleneinrichtung in einem einzigen Raum (Gemach) befindet, ist falsch.