Flagcarrier
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Als Flagcarrier (engl., Fahnen- oder Flaggenträger) wird in der zivilen Verkehrsluftfahrt eine Fluggesellschaft bezeichnet, die nicht zuletzt aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung im heimischen Luftverkehrsmarkt das Image ihres Sitzstaates im Ausland entscheidend mitprägt.
Viele Fluggesellschaften haben Nationalfarben in ihre Flugzeugbemalung integriert, um dadurch zusätzlich ihr geschäftsträchtiges Image als Flagcarrier herauszustellen (z. B. Air France, Austrian, British Airways, Swiss, Aeroflot, Alitalia, El Al, South African Airways, Air Namibia, JAL).
Dabei ist eine mehrheitlich staatliche Kapitalbeteiligung keine zwingende Voraussetzung, um international als Flagcarrier angesehen zu werden. Ein bekanntes Beispiel ist die private US-amerikanische Fluggesellschaft Pan Am. Das begehrte Image eines Flagcarriers erlangte Pan Am nicht zuletzt dank zahlreicher Exklusiv-Verträge mit der US-amerikanischen Regierung. Seit den 1920er Jahren galt Pan Am als „Pionier-Airline“, die im Laufe der Jahrzehnte eine marktbeherrschende Stellung im zivilen US-Luftverkehr errungen hatte. Die enge Kooperation mit der US-Regierung rührte vor allem von der massiven Einbeziehung von Pan Am -Dienstleistungen während des Zweiten Weltkriegs her. Seitdem war Pan Am einer der Hauptansprechpartner für die US-amerikanische Administration in strategischen und technischen Luftverkehrsfragen. Erst seit der Deregulierung des US-amerikanischen Luftverkehrs in den 1980er Jahren verspürte Pan Am einen zunehmend existenzbedrohenden Wettbewerb, der für sie schließlich, beschleunigt durch einen deutlichen Passagierrückgang nach dem Lockerbie-Anschlag von 1988, die endgültige Geschäftsaufgabe im Jahr 1991 bedeutete.
In die deutsche Luftverkehrsfachsprache fand der englische Begriff Flagcarrier Ende der 1950er Jahre Eingang, als die Lufthansa mehrheitlich zum Bundesvermögen gehörte und als staatliche Fluggesellschaft auf dem heimischen Markt eine vom Bund auch international protegierte Monopolstellung für Linienflüge in, von und nach Westdeutschland besaß.
Ausnahmen von dieser Monopolstellung wurden in der Regel nur im Rahmen von bilateralen zwischenstaatlichen Luftverkehrsabkommen zugelassen, wenn der jeweilige Zielstaat der Lufthansa nur gegen die Einräumung gleicher Streckenrechte für den dortigen Flagcarrier bereit war, die beantragten Flugstrecken zwischen Westdeutschland und diesem Zielstaat zu genehmigen. Dabei kam es oft zu Preisabsprachen zwischen den auf einer Flugroute operierenden Flagcarriern, so dass auch insoweit kein freier Wettbewerb herrschte.
Erst im Zuge der innerhalb der Europäischen Union in den 1990er Jahren eingeführten Deregulierung des europäischen Luftverkehrs sah sich der Bund veranlasst, die Lufthansa sukzessive zu privatisieren. Mittlerweile ist auch Lufthansa eine private Fluggesellschaft, die ihre führende Marktposition trotz oder gerade wegen des freien Wettbewerbs national und insbesondere international halten und weiter ausbauen konnte. Auch deshalb wird Lufthansa noch heute als deutscher Flagcarrier angesehen.
Eine Schattenseite des geschäftsträchtigen Images „Flagcarrier“ stellt die globale terroristische Bedrohung dar, da Flagcarrier ungeachtet von zwischenzeitlichen Privatisierungen auch heute noch zu den bevorzugten Zielen von Terroristen zählen.