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Fastenzeit – Wikipedia

Fastenzeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Als Fastenzeit wird im christlich-abendländischen Kulturkreis der Zeitraum der sieben Wochen vor Ostern bezeichnet. Sie erinnert an das 40-tägige Fasten von Jesus Christus zur Vorbereitung seines öffentlichen Auftretens. Die Fastenzeit beginnt mit dem Aschermittwoch im Februar oder Anfang März, und beendet den offiziellen Karneval bzw. Fasching.
Die im Christentum früher für Werktage gebotene Enthaltung von Fleischspeisen und von Tanzveranstaltungen wurde im 20.Jahrhundert merklich gelockert. Für das Volkstanzen wird sie jedoch weiterhin eingehalten.

Fastenzeiten gibt es auch in anderen Religionen, z. B. der Fastenmonat Ramadan im Islam. In den Fastenzeiten schreiben oder schlagen die Glaubensgemeinschaften das Fasten vor. Im Christentum ist es in unterschiedlichem Maß in der katholischen Tradition – sowohl im römischen Katholizismus, als auch in der Orthodoxie und im Protestantismus üblich. Ersatzweise und ergänzend sind asketische Verzichte damit gemeint (siehe unten).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Historische Entwicklung und Symbolik der christlichen Fastenzeit bis zur Reformation

Die christliche Tradition sieht genau genommen zwei Fastenzeiten vor, da die Adventszeit eigentlich auch eine ist. Der christliche Brauch lässt sich bis in das 4. Jahrhundert zurückverfolgen. Im Mittelalter dauerte die Fastenzeit vor Weihnachten 40 Tage und begann nach dem 11. November, dem Martinstag. Der Brauch, davor noch eine Martinsgans zu essen, stammt daher.

Der Begriff Fastenzeit steht nur für die österliche Bußzeit. Sie beginnt am Aschermittwoch und endet in der Osternacht, der nächtlichen Vigilfeier zum Ostersonntag. Auch in dem Fall sind 40 Tage Fastenzeit vorgesehen, wobei die Sonntage seit der Synode von Benevent (1091) nicht mehr dazu rechnen. Nach einer anderen Zählweise erstreckt sich die Fastenzeit ebenfalls 40 Tage lang – was sich auf den Zeitraum von Aschermittwoch bis Palmsonntag bezieht und die Sonntage einschließt. Palmsonntag beginnt die Heilige (Kar-)Woche, die nach der Zählweise als gesonderter Abschnitt zählt.

Im christlichen Festkalender geht die österliche Fastenzeit (Quadragesima) dem Osterfest voran, das das Konzil von Nicäa 325 auf den ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond (in Jerusalem) festsetzte. Ostern ist deshalb ein beweglicher Festtermin, der auf die Zeit zwischen den 22. März und den 25. April, den Ostergrenzen, fallen kann. Der Termin der Fastenzeit ist beweglich und definiert sich im Verhältnis zu Ostern durch die Länge der Fastenzeit.

In Bezug auf das Fasten Jesu in der Wüste (Mt 4,2 EU) legte die Kirche die Länge der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte fest. Die in 40 Einheiten zu teilende Zeitspanne bezeichnet die erdzugewandte Vielfalt und kommt in der Bibel mehrfach vor: 40 Jahre wandern die Israeliten durch die Wüste (Ex 16,35 EU), 40 Tage begegnet Moses Gott auf dem Sinai (Ex 24,18 EU), 40 Tage wandert Elias zum Berg Horeb (1_Kön 19,8 EU), 40 Tage fastet Jesus in der Wüste (Mt 4,2 EU); Lk 4,2 EU) und 40 Tage nach der Auferstehung zu Ostern feiert die Kirche Christi Himmelfahrt (Apg 1,3 EU).

Der Beginn der Fastenzeit liegt auf einem Mittwoch, ursprünglich nach dem sechsten Sonntag vor Ostern (Invocavit). Als die Synode von Benevent 1091 die Sonntage in der Fastenzeit als Gedächtnistage der Auferstehung Jesu vom Fasten ausnahm, rückte deshalb der Beginn der Fastenzeit um 6 (Wochen-)Tage vor. Die Fastnacht endet seitdem am Dienstag nach dem siebten Sonntag vor Ostern (Estomihi) und die Fastenzeit beginnt mit dem folgenden Mittwoch, dem Aschermittwoch. Jene, die ihre Fastnacht nach der alten Fastenordnung vor der Regelung in Benevent (1091) feiern, begehen die Alte Fastnacht, auch Bauernfastnacht genannt, die immer in die geltende Fastenzeit fällt. Zum Unterschied von der Alten Fastnacht wurde neue Fastnachtstermin nach der neuen Fastenordnung Herrenfastnacht genannt.

Die Fastenzeit galt als gebundene Zeit, denn in ihr waren die Christen an Verpflichtungen gebunden: Die Pflicht zum Fasten, d. h. zum Verzicht auf Fleisch, Milchprodukte (= Laktizinien), Wein und Eier, Mitfeier der Karwoche und der österlichen Gottesdienste, Teilnahme an der Osterbeichte.

Andere Namen für die österliche Fastenzeit oder Fastenquadragese sind: Quadragesima, Quadragena, Quarentana, Quadragesimum major, – ante pascha, tempus quadragesimale, Großes Fasten, Lange -, jejunium longum, – quadragesimale, – paschale, jejunia.

[Bearbeiten] Fastenzeiten in der römisch-katholischen Kirche

Die vierzigtägige Fastenzeit der römisch-katholischen Liturgie ist als „Österliche Bußzeit“ bestimmt. Sie dient ganz der Vorbereitung auf die Osterfeier. Daher bereiten sich in dieser Zeitspanne die Katechumenen auf ihre österliche Aufnahme in die Kirche (durch die Sakramente Taufe, Firmung und Eucharistie) vor, die schon Getauften hingegen durch Taufgedächtnis und Buße (mit Fasten) auf die Erneuerung der Taufversprechen und die Osterkommunion in der Feier der Osternacht. „Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Abendmahlsmesse am Donnerstag in der Karwoche“ (amtliche Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 28). „Am Karfreitag und gegebenenfalls am Karsamstag bis zur Osternachtfeier wird überall das Osterfasten gehalten“ (ebd. Nr. 20). Dieses Osterfasten ist keine Bußübung, sondern ein Trauerfasten zum Gedächtnis der Passion Christi sowie seiner Grabesruhe und unterstützt die besondere Festfreude des Auferstehungstages Ostern.

Streng gebotene Fast- und Abstinenztage sind heute noch in der katholischen Kirche der Aschermittwoch als erster Tag der Fastenzeit sowie der Karfreitag, an dem die Kirche des Leidens und Todes Christi gedenkt. In diesen Tagen dürfen sich die katholischen Gläubigen nur einmal sättigen und ein weiteres Mal eine kleine Stärkung zu sich nehmen. Dem Abstinenzgebot müssen alle Gläubigen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr folgen, dem Fastengebot dagegen alle Volljährigen bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.

In der Fastenzeit entfällt in erster Linie nach alter kirchlicher Tradition Fleisch. Schon weil nicht jeder Mensch Vegetarismus als Verzicht empfindet, schlägt die Kirche für die österliche Bußzeit auch andere Formen der Askesen und Bußformen vor. Viele Katholiken essen in der Zeit z. B. keine Süßigkeiten und entsagen Genussmitteln wie Kaffee, Tee oder Alkohol. Andere dagegen schränken alltägliche Gewohnheiten wie Fernsehen, Musik hören oder Computerspielen ein und meiden Kneipen- oder Diskobesuche. Auf diese Weise ist es möglich, die Fastenzeit individuell zu gestalten. Die Sonntage in der Fastenzeit sind (wie alle Sonntage) vom Fasten immer ausgenommen. Die Gläubigen werden in der Fastenzeit angehalten, das Gebet intensiver zu pflegen und vermehrt an Gottesdiensten und Andachten (etwa der Kreuzwegandacht) teilzunehmen. Ebenso sollten sie mehr gute Werke verrichten.

Die bewusste Einschränkung soll vor allem eine Schulung des Geistes bewirken. Fastenzeit ist eine Zeit der Buße und der Umkehr. Daher sollen Katholiken wenigstens jährlich während der österlichen Bußzeit die Beichte ablegen. In den Gemeinden finden auch häufig besondere Bußgottesdienste statt, die jedoch den Empfang des Bußsakraments nicht ersetzen.

In der Liturgie der Fastenzeit wird immer (auch an Sonntagen und Hochfesten) auf das Halleluja verzichtet. Auf das Gloria verzichtet man (außer an Hochfesten) immer. Ebenso werden der Einsatz der Orgel und der Blumenschmuck deutlich reduziert oder entfallen ganz. Ab dem 5. Sonntag der Fastenzeit („Passionssonntag“) bzw. ab dem Palmsonntag werden Standbilder und Kreuze durch violette Tücher verhüllt. Von Gründonnerstag bis zum Gloria der Messe in der Osternacht werden keine Glocken geläutet, sondern stattdessen Ratschen verwendet.

[Bearbeiten] Fasten außerhalb der Fastenzeit

Vor den 1960er Jahren war der Verzicht auf Fleisch an Freitagen für alle Katholiken verbindlich vorgeschrieben. Heute kann dieser Verzicht durch einen anderen Akt der Buße und des Verzichts ersetzt werden. Viele Katholiken, die eine engere Beziehung zu Gott aufbauen wollen, fasten aus persönlicher Frömmigkeit außer freitags zusätzlich noch mittwochs. An die Stelle rein diätärer Formen des Fastens treten auch Fastennovenen als eine Mischform von Fasten und Gebet. Die Sonntage sind auch bei den Fastennovenen vom Fasten ausgenommen.

[Bearbeiten] Fastenessen

Unter Fastenessen wird ein, vor allem in katholischen Pfarrgemeinden, Solidaritätsessen verstanden, das zum Ziel hat die Gäste über bestimmte Umstände und Projekte in der so genannten Dritten Welt zu informieren und für diese Projekte Spenden zu sammeln. Der solidarische Aspekt wird hervorgerufen durch den Verzicht auf den klassischen Sonntagsbraten. Stattdessen wird meist ein einfacher Eintopf oder ein landestypisches Gericht angeboten (bezogen auf ein Land in Afrika, Lateinamerika oder Asien) und zu einem überhöhten Preis oder gegen eine freiwillige Spende ausgegeben. Ein weiterer Aspekt ist das Essen in Gemeinschaft der Pfarrei im Pfarr- bzw. Gemeindehaus. Die Tradition des Fastenssen ist in vielen Pfarreien ein fester Bestandteil der Fastenzeit. Oft findet parallel ein Verkauf von Waren aus Eine-Welt-Läden (Waren mit dem Siegel Transfair bzw. gepa) statt.

Üblich ist das Fastenessen in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Seit einigen Jahren veranstalten auch einzelne evangelische Gemeinden bzw. andere humanitäre und Wohlfahrtsverbände ein Fastenessen mit dem Ziel Spenden für eine Einrichtung (z. B. Hospiz) zu erhalten.

[Bearbeiten] Fastenzeiten in der östlich-orthodoxen Kirche

Grundsätzlich sollte in der östlich-orthodoxen Kirche jeder Gläubige seine Fastenregeln mit Gott, sich selbst, und seinem Priester oder Beichtvater abklären. Fasten „auf eigene Faust“ wird nicht empfohlen, und Beten sowie die striktestmögliche Enthaltung von den Sünden, nicht der Nahrungsverzicht, gilt als der wichtigere Teil der Fastenübung. Alles folgende ist also nur als Vorschlag zu verstehen, und wird zumindest in der heutigen Zeit nur noch von einer kleinen Minderheit von Gläubigen komplett eingehalten. Nur das Fasten in der Karwoche unmittelbar vor Ostern ist weiterhin ziemlich verbreitet üblich.

Die östlich-orthodoxe Kirche hat vier Fastenzeiten:

  • die Große Fastenzeit, die sieben Wochen vor Ostern beginnt und bis zum Freitag vor dem Lazarus-Samstag andauert (40 Tage strenges Fasten); daran schließt unmittelbar das – ebenfalls strenge – Fasten des Lazarus-Samstages, des Palmsonntages und der Karwoche an
  • die Apostel-Fastenzeit vom ersten Sonntag nach Pfingsten bis zum Tag Peter und Paul am 29. Juni (Länge hängt vom Osterdatum ab, leichtes Fasten)
  • die Mariä-Entschlafung-Fastenzeit vom 1.–14. August (14 Tage mittleres Fasten)
  • die Weihnachts-Fastenzeit vom 15. November bis 24. Dezember (3 Wochen leichtes, 3 Wochen mittleres Fasten)

Außerdem soll an jedem Mittwoch und Freitag gefastet werden, außer in den Wochen direkt nach Ostern und Weihnachten.

Während der Fastenzeiten sollte sowohl die Anzahl der täglichen Mahlzeiten wie auch deren Gehalt eingeschränkt werden. Innerhalb dieser Fastenzeiten gibt es Tage mit strengeren und weniger strengen Regeln: die mildeste Form ist Verzicht auf das Fleisch von Landtieren, bei der strengsten Form sind keinerlei Wirbeltier-Produkte (also an tierischen Lebensmitteln nur z. B. Honig und Meeresfrüchte), kein Öl und keine alkoholischen Getränke erlaubt, zudem soll dann nur eine Mahlzeit am Tag gegessen werden. Meeresfrüchte galten in den alten Mittelmeer-Kulturen, wo diese Regeln entstanden, als minderwertige Nahrung der Armen.

An Samstagen und Sonntagen wird das Fasten jeweils um eine „Stufe“ gelockert. An diesen Tagen ist es erlaubt, zwei Mahlzeiten pro Tag zu sich zu nehmen. Des weiteren darf man samstags und sonntags auch Wein trinken.

Am Karfreitag sollte – sofern es die eigene Gesundheit erlaubt – nichts gegessen werden.

Für Mönche gelten Regeln; je nach Kloster kann ein einziges gekochtes Ei pro Jahr, am Ostersonntag, das maximal erlaubte sein.

[Bearbeiten] Ernährungsplan während der „Großen Fastenzeit“

„Fastenfahrplan“
Wochen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
1. Vorbereitungswoche Kein Fasten
2. Vorbereitungswoche Kein Fasten Fisch erlaubt Kein Fasten Fisch erlaubt Kein Fasten
3. Vorbereitungswoche Kein Fasten
Vorfastenwoche Kein Fasten / Masleniza (in der russischen orthodoxen Kirche)
1. Fastenwoche Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt
2. Fastenwoche Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt
3. Fastenwoche Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt
4. Fastenwoche Fisch erlaubt (Maria Verkündigung) Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt
5. Fastenwoche Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein und Kaviar erlaubt Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein und Fisch erlaubt (Palmsonntag)
6. Fastenwoche Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts gekochtes Gekochtes ohne Pflanzenöl Nichts essen (Karfreitag) Gekochtes mit Pflanzenöl, Wein erlaubt Fastenbrechen

[Bearbeiten] Fastenzeit in protestantischen Kirchen

Die Reformatoren stehen in der spätmittelalterlichen Tradition einer verinnerlichten Frömmigkeit: nicht die quantifizierbaren äußeren Akte, z. B. der Verzehr spezieller Fastenspeisen, seien wichtig, sondern die Gesinnung. In diesem Sinn äußert sich Luther:

„Ich will jetzt davon schweigen, dass manche so fasten, dass sie sich dennoch vollsaufen; dass manche so reichlich mit Fischen und anderen Speisen fasten, dass sie mit Fleisch, Eiern und Butter dem Fasten viel näher kämen … Wenn nun jemand fände, dass auf Fische hin sich mehr Mutwillen regte in seinem Fleisch als auf Eier und Fleisch hin, so soll er Fleisch und nicht Eier essen. Andererseits, wenn er fände, dass ihm vom Fasten der Kopf wüst und toll oder der Leib und der Magen verderbt würde …, so soll er das Fasten ganz gehen lassen und essen, schlafen, müßig gehen, so viel ihm zur Gesundheit nötig ist.“ (Sermon von den guten Werken) Deutlich wird aus diesem Zitat, dass Luther das Fasten als eine Art individuelles Trainingsprogramm versteht. Daher kann nicht das gleiche Verzichtsverhalten allen gleichermaßen empfohlen oder gar verordnet werden.

Zweck des Fastens ist nach den lutherischen Bekenntnisschriften „den alten Adam zu zähmen“ (BSLK, S.302; das Fasten wird insbesondere zur Vorbereitung auf das Abendmahl empfohlen: „Fasten und leiblich sich bereiten ist wohl eine feine äußerliche Zucht“ (BSLK, S. 521). Jedoch wird die Festschreibung des Fastens in kirchenrechtlichen Kategorien durchweg abgelehnt und „Freiheit in äußerlichen Ceremonien“ gefordert, programmatisch z. B. in der Augsburgischen Konfession §16 „Von Unterschied der Speis“ (BSLK 100–109), besonders S.106: „Und wird also nicht das Fasten verworfen, sondern daß man einen notigen Dienst daraus auf bestimbte Tag und Speise, zu Verwirrung der Gewissen, gemacht hat.“

Im traditionellen Luthertum wurde (und wird z. T. bis heute) am Karfreitag bis zur Todesstunde Jesu (15 Uhr) strikt gefastet. Das Evangelische Gottesdienstbuch, das für die VELKD und die UEK (also für fast alle evangelischen Landeskirchen in Deutschland) verbindlich ist, sieht vor, dass ab Aschermittwoch „das Halleluja entfällt. Von Aschermittwoch bis Karsamstag entfällt auch das Ehre sei Gott in der Höhe (Ausnahme Gründonnerstag).“ (S. 292)

Am anderen Ende des protestantischen Spektrums, z. B. bei Pfingstlern oder Evangelikalen, aber auch bei vielen reformierten Christen werden geschichtlich gewachsene Traditionen wie die Fastenzeit eher skeptisch gesehen, manchmal provokativ durchbrochen (Züricher Wurstessen). Interessanterweise finden heute manche Freikirchen von der Bibel her zu einer eigenen Fastenpraxis, z. B. riefen die kanadischen Mennoniten vor dem letzten Golfkrieg zu weltweiten Fastentagen und Friedensgebeten auf. Dieses Fasten wurde inhaltlich von Jesaja 58,3–8 hergeleitet. In biblischer Tradition wird das Fasten vom Anlass (Kriegsgefahr) her begründet, nicht kirchenjahreszeitlich verankert.

Wo in den evangelischen Kirchen die Fastenzeit neu entdeckt wird, geht es generell nicht um eine Rückkehr zu überlieferten Speisecodes, sondern um das Aufbrechen eigener Gewohnheiten, um dem Heiligen Geist Raum zu geben. In diesem Sinn empfiehlt die Aktion „Sieben Wochen ohne“ 2008, die Fastenzeit bewusst als eine Zeit der Verschwendung und der Freigiebigkeit, nicht der Abstinenz zu begehen: „Sieben Wochen ohne – Geiz.“ Außerdem nimmt die evangelische Kirche in Deutschland an Aktionen teil, wie z. B. „Auto-Fasten“, die gemeinschaftlich mit der römisch-katholischen Kirche und dem Verkehrsclub Deutschland organisiert werden.

[Bearbeiten] Fastenzeit im Islam

Die jährliche maximal dreißigtägige Fastenzeit des Islam heißt Ramadan. In dieser Zeit dürfen Moslems tagsüber weder essen noch trinken.

Fasten (arabisch: Saum) bildet die vierte der fünf Säulen des Islam und ist für alle Muslime verpflichtend. Der Fastenmonat Ramadan beginnt, wenn am ersten Tag des Monats die Mondsichel erkennbar wird und endet, wenn sich dies zu Beginn des Folgemonats wiederholt. Die genauen Daten können in verschiedenen islamischen Ländern um ein bis zwei Tage voneinander abweichen, je nachdem ob mit einer tatsächlichen Himmelsbeobachtung gearbeitet wird oder eine von verschiedenen mathematischen Näherungsformeln verwendet wird. Die tägliche Fastenzeit umfasst die Zeit des Tageslichts.

Da das Jahr im islamischen Kalender zehn bis zwölf Tage kürzer als das Sonnenjahr ist, wandert der Fastenmonat durch die Jahreszeiten. Im Jahr 2007 dauerte der Ramadan vom 13. September 2007 bis zum 11. Oktober 2007.

Während der täglichen Fastenzeit ist untersagt:

Diese Tätigkeiten sind aber zwischen Sonnenuntergang und kurz vor Beginn der Morgendämmerung erlaubt. Die ersten Speisen nach Einbruch der Dunkelheit sind traditionsweise Wasser und Datteln.

Zum Fasten gehört weiterhin, sich dem Koran zu widmen, in die Moschee zum Beten (Salat Tarawih: zusätzliche Gebete während des Fastenmonats Ramadan, diese Gebete unterscheiden sich geringfügig je nach Glaubens-Richtung) oder zur gemeinschaftlichen Koranrezitation zu gehen. Ebenso soll man seinen Glauben auch durch andere Handlungen bezeugen.

Die Verpflichtung zum Fasten gilt für alle erwachsenen Muslime, gleich ob Mann oder Frau, sowie für Jugendliche ab dem Einsetzen der Pubertät.

Davon ausgenommen sind laut Koran und Überlieferung:

  • sowohl physisch als auch psychisch Kranke
  • chronisch Erkrankte (z. B. Diabetiker), die durch das Fasten eigenen Schaden nehmen
  • akut Erkrankte, die vom Arzt verpflichtend Arzneimittel in jeglicher Form einnehmen müssen
  • Menschen, die sich auf einer Reise befinden
  • Frauen während der Schwangerschaft, der Zeit des Stillens und während der Menstruation
  • ältere Menschen, die körperlich nicht mehr in der Lage sind zu fasten

Jedoch sind akut Erkrankte nach ihrer Genesung, Reisende nach der Heimkehr und Frauen nach der Schwangerschaft, nach der Zeit des Stillens und nach dem Ende der Menstruation verpflichtet, die ausgelassenen Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt – jedoch noch vor dem nächsten Ramadan – nachzuholen.

[Bearbeiten] Fastenzeit der Bahai

Die neunzehntägige Fastenzeit fällt auf den Monat Ala (2. bis 20. März) des Bahai-Kalenders. Shoghi Effendi weist darauf hin, dass die Fastenzeit mit der vollständigen Enthaltung von Speise und Trank zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang „im wesentlichen eine Zeit der Meditation und des Gebetes, der geistigen Erneuerung ist, während der Gläubige sich bemühen soll, sein inneres Leben wieder zu ordnen und die in seiner Seele ruhenden geistigen Kräfte zu erfrischen und zu stärken. Der Sinn und Zweck des Fastens ist geistiger Natur. Fasten ist ein Symbol, eine Mahnung, sich selbstischer und fleischlicher Wünsche zu enthalten.“ Abdu’l Baha erklärt, dass Fasten in der Enthaltung von Speise und Trank besteht und dass auch das Rauchen eine Art von „Trinken“ ist. Im Arabischen bezeichnet nämlich dasselbe Verb sowohl Trinken als auch Rauchen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche (=BSLK), Göttingen 1992
  • Evangelisches Gottesdienstbuch. Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, Berlin 1999
  • Peter Gerlitz, Hugo Mantel, Stuart George Hall, Joseph H. Crehan: Fasten/Fasttage I. Religionsgeschichtlich II. Judentum III. Biblisch und kirchenhistorisch. In: Theologische Realenzyklopädie 11 (1983), S. 41–59 (histor. Überblick)

[Bearbeiten] Weblinks


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