Facharbeit
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Eine Facharbeit ist eine Arbeit, die von Schülern in Deutschland zielgerichtet zur Leistungskontrolle selbständig erarbeitet wird.
Sie ist häufig eine Art Abschlussarbeit der Reformierten Oberstufe oder im Rahmen der besonderen Lernleistung, die seit kurzem optional ins Abitur eingebracht werden können. Dabei wird meist ein Thema durch den Lehrer vorgegeben. Oft kann der Schüler jedoch das Thema mitbestimmen. Die Anforderungen sollen denen einer Universitätsarbeit ähnlich sein. Somit gibt sie dem Schüler einen Einblick in wissenschaftliches Arbeiten.
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[Bearbeiten] Die Facharbeit in verschiedenen deutschen Bundesländern
Die Regelungen zur Facharbeit sind in den unterschiedlichen Bundesländern sehr verschieden.
[Bearbeiten] Baden Württemberg
In Baden-Württemberg wird vor allem bei den beruflichen Gymnasium, wie zum Beispiel bei einem Wirtschaftsgymnasium, eine Facharbeit im Seminarkurs verlangt. Das heißt, wenn der Schüler sich entscheidet, am Seminarkurs teilzunehmen, dann ist es die Aufgabe des Schülers, über ein bestimmtes Thema und weitere Unterthemen in der Schule mit Zusatzunterricht (um die fünf Stunden mehr pro Woche) zu schreiben. Dafür muss es aber auch Lehrer geben, die sich damit befassen, den Unterricht zu leiten. Die Schüler arbeiten aber selbständig an dem Thema. Selbstverständlich wird auch vom Schüler erwartet, dass er zuhause selbst an dem Thema weiterarbeitet. Einer Facharbeit vergleichbar sind auch die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehenden GFS.
[Bearbeiten] Bayern
In Bayern wird die Facharbeit wahlweise in einem der beiden Leistungskurse (LK) erstellt. Diese „vorwissenschaftliche“ Abhandlung muss seit einigen Jahren nach der Abgabe in einer mündlichen Prüfung erläutert werden um sicherzustellen, dass die Arbeit selbst verfasst wurde. Allgemein geht es bei der Facharbeit darum, den Schüler auf eine universitäre Laufbahn vorzubereiten. Deshalb kommt es vor allem auf das Erlernen der Methoden wissenschaftlichen Arbeitens an. Wird die Facharbeit mit null Punkten bewertet, wird der Schüler nicht zum Abitur zugelassen. Die alleinige Abgabe einer Gliederung reicht nicht aus um einen Punkt zu erhalten. Für die Erstellung der Facharbeit hat der Abiturient fast ein ganzes Jahr Zeit. Die Abgabe erfolgt stets am letzten Freitag im Januar. Die Gewichtung der Facharbeit innerhalb der Gesamtnote entspricht eines Semesters in doppelter Wertung, es fließen also maximal 30 Punkte in die Gesamtpunktzahl ein.
[Bearbeiten] Berlin
In Berlin muss die Facharbeit im zweiten Halbjahr der zweijährigen Oberstufenlaufbahn beantragt werden (in der Regel im 2. Halbjahr der 12. Jahrgangsstufe). Der Antrag muss den Titel sowie eine grobe Themenangabe enthalten. Außerdem muss in dem Antrag vermerkt sein, welchem Fach die Arbeit zugerechnet werden soll. Dies ist üblicherweise, jedoch nicht zwingend, eines der vier Prüfungsfächer im Abitur. Die Schule prüft den Antrag, das Ergebnis der Prüfung wird dem Schüler zu Beginn des dritten Halbjahres mitgeteilt. Bei Zustimmung wird dem Schüler ein Lehrkörper als Ansprechpartner genannt, der ihn unterstützt und die Arbeit bewertet. Des Weiteren wird ihm ein Abgabetermin für seine Arbeit genannt, der für gewöhnlich um die Zeit der schriftlichen Abiturprüfung liegt.
Die Arbeit muss in mindestens zweifacher Ausführung abgegeben werden (in der Regel ein Exemplar für den Erst- und Zweitkorrektor, eines für den Abiturvorsitzenden). Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Schriftlichen Arbeit findet zusammen mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der anderen schriftlichen Abiturprüfungsfächer statt.
Im Rahmen der mündlichen Prüfung findet ein Kolloquium statt, zu dem der Abiturvorsitzende, der betreuende Lehrer, ein weiterer mit dem Fach vertrauter Lehrer und für gewöhnlich auch die Schulleitung anwesend sind. Den Prüfungsvorsitz hat der Abiturvorsitzende, die Befragung wird von dem betreuenden Lehrer durchgeführt. Ein Protokoll wird durch den zweiten Fachlehrer geführt. Die Prüfung ist öffentlich, auch Schulfremde können auf Antrag zugelassen werden. Besucher haben jedoch nicht das Recht auf Wortergreifung. Die Bewertung des Kolloquiums findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit direkt nach dessen Beendigung statt.
Das Ergebnis wird dem Schüler nach Abschluss aller mündlichen Prüfungen schriftlich mitgeteilt. Der Schüler kann daraufhin entscheiden, ob er die Arbeit in sein Abitur einbringen möchte oder nicht. Er soll dabei durch den pädagogischen Koordinator der Schule unterstützt werden. Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass die vier Prüfungen in den Prüfungsfächern bei Einbringen der Facharbeit nur dreifach (statt vierfach) in den dritten Abiturblock zählen, der schriftliche Teil der Facharbeit ebenfalls dreifach und das Kolloquium einfach. (vgl.: Abschluss der gymnasialen Oberstufe)
[Bearbeiten] Brandenburg
In Brandenburg muss im zweiten Halbjahr der Klasse 9 eine Facharbeit zu einem frei wählbaren Thema angefertigt werden. Diese Noten zählen als Klassenarbeiten und die Facharbeit muss schriftlich abgegeben werden. In der 10. Klasse kann man anstelle einer mündlichen Prüfung eine Facharbeit (Prüfung in anderer Prüfungsform) wählen. Im zweiten Halbjahr muss der Schüler ein von ihm gewähltes Thema innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Dazu sucht er sich außerdem selbstständig einen betreuenden Fachlehrer. Die Facharbeit muss er anschließend im Rahmen eines Vortrages vorstellen und in einer mündlichen Prüfung verteidigen. Die Note der Facharbeit bestimmt zu 40% die Abschlussnote mit.
[Bearbeiten] Niedersachsen
In Niedersachsen wird die Facharbeit in der 12. oder 13. Jahrgangsstufe in einem Fach angefertigt, entweder ein Kurs mit erhöhten Anforderungen oder grundlegenden Anforderungen. Zur Kontrolle der eigenständigen Anfertigung ist eine mündliche Vorstellung der Arbeit möglich. Das Thema wird entweder von der Lehrkraft nach den vermuteten Interessen des Schülers vergeben, der Schüler kann aus einer Liste wählen oder - was selten vorkommt, da in der Umsetzung problematisch - der Schüler kann sich das Thema frei aussuchen. In welchem Kurs die Facharbeit zu erstellen ist, kann die Schule frei entscheiden. Die Vergabemethode des Themas ist gar der Lehrkraft überlassen. Hinzu kommt, dass die Facharbeit auch zu zweit oder mehr Personen angefertigt werden kann. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Lehrkraft unterscheiden kann, wer von den Schülern was geschrieben hat. Zusätzlich vergrößert sich auch der Umfang der Facharbeit. Der Umfang der Facharbeit variiert von Fach zu Fach. Nach der Reform der Oberstufe hat der Schüler für die Erstellung der Facharbeit mittlerweile zwei Monate Zeit.
[Bearbeiten] Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen muss in der Jahrgangsstufe 12 eine Facharbeit in einem schriftlich belegten Kurs angefertigt werden. Sie ersetzt in dem gewählten Fach die erste Klausur des zweiten Halbjahres. Die Fächervergabe für die Arbeiten wird den Schulen überlassen. Jedoch ist es den Schülern an vielen Schulen möglich, eine bestimmte Anzahl Wunschfächer anzugeben. Die Arbeiten der Schüler, die ihre Arbeit in einem Fach schreiben wollen, das ein Lehrer unterrichtet, der bereits viele Anfragen anderer Schüler hat, werden einem der Wunschfächer zugelost. Das Thema der Facharbeit soll in Relation zu einem in Klasse 12 oder 13 behandelten Thema stehen und wird von den Schülern in Absprache mit dem betreuenden Lehrer einigermaßen frei ausgesucht. Der Umfang der Arbeit soll, ohne Anhang und Deckblatt, 8-12 Seiten betragen. Die Schüler haben ca. 8 Wochen Zeit (wobei diese Zeit wenn nötig, z.B. bei empirischen Untersuchungen, um bis zu 2 Wochen verlängert werden kann), die Facharbeit anzufertigen; während des Schreibprozesses soll ein möglichst häufiger Austausch mit dem betreuenden Lehrer stattfinden, der eine beratende Position einnimmt.
[Bearbeiten] Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz kann in der Jahrgangsstufe 12 eine Facharbeit in einem der drei Leistungskurse geschrieben werden. Diese soll innerhalb von 12 Wochen fertiggestellt werden und soll einen Umfang von 12 Seiten haben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Besondere Lernleistung (BELL) mit dem doppelten Umfang anzufertigen. Diese ist nicht auf bestimmte Fächer beschränkt und zählt gegenüber den übrigen Abiturarbeiten 1,3fach.
[Bearbeiten] Sachsen
In Sachsen wird in der Sekundarstufe I im Jahrgang 10 eine Facharbeit geschrieben. Das Thema kann der Schüler selber wählen, oder sich eines zuteilen lassen. Der Umfang der Facharbeit beträgt zwischen 10 und 15 Seiten. Als Alternative zur Facharbeit kann auch eine Besondere Lernleistung (BELL) geschrieben werden, welche einen höheren Anspruch an den Schüler stellt.
[Bearbeiten] Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist die Facharbeit ein Bestandteil der Sekundarstufe II und wird innerhalb des 2. Halbjahres des Jahrganges 11 geschrieben. Die Kurs- und Themenwahl sind Bestandteil der Selbstständigkeit des Schülers. Ein Betreuungslehrer gibt dem Schüler bei Fragen und zur Konzeption Tipps und Hilfestellung. Zugleich ist er auch der Prüfer, da die Facharbeit in einem 30-minütigem Vortrag verteidigt werden muss (Fragen und Kritik sind immanent). Die Facharbeit geht als normale Leistung (vgl. Kurzkontrolle) in den Notenspiegel ein. Zur Bearbeitung steht den Schülern eine unterrichtsfreie Woche zur Verfügung, in denen sie die von ihnen ausgesuchten und gefilterten Quellen bearbeiten und die Facharbeit schreiben können. Der Umfang dieser Arbeit beträgt 12 bis maximal 18 Seiten, eine Unter- bzw. Überschreitung gehen als formale Fehler in die Benotung ein.
[Bearbeiten] Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können Facharbeiten auf freiwilliger Basis geschrieben werden. Es gibt keine verpflichtenden Facharbeiten.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Abitur in Bayern
- Abitur in Thüringen
- Wissenschaftliche Arbeit
- Fachbereichsarbeit ist eine entsprechende Arbeit in Österreich