Bettler
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Bettler sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus Almosen, milden Gaben anderer, bestreiten. Meistens wird um Geld gebettelt.
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[Bearbeiten] Ursachen
Die Ursachen des Bettelns sind vielfältig, besonders in wirtschaftlich unterentwickelten Ländern sind Bettler verbreitet. Arbeitslosigkeit, Unfälle, Alter, Faulheit oder die Verweigerung von Sozialhilfe gelten als (weitere) Gründe.
Das Leben als Bettler kann auch selbst gewählt sein und hat bisweilen eine eigene Würde, besonders bei Bettelorden oder Einsiedlern.
[Bearbeiten] Geschichte
In früheren Jahrhunderten, als es noch keine Sozialversicherungen gab, wuchsen die Bettler in den europäischen Städten zu Scharen an. Die Kirche und private Wohlfahrtseinrichtungen nahmen sich ihrer an. Doch bereits im Mittelalter empfand die Obrigkeit das erhebliche Anwachsen des Lumpenproletariats als Gefahr für ihre Herrschaft: Man begann, durch polizeiliche Anordnung den unberechtigten Bettel zu unterdrücken, anerkannte aber andererseits bei gewissen hilflosen und gebrechlichen Personen durch Ausstellung behördlicher Bettelbriefe ein Recht auf Mildtätigkeit.
Als älteste Bettlerordnung in Deutschland gilt die Nürnberger von 1478. Außerdem sollten insbesondere der Reichsabschied von 1512, der Landfrieden von 1551 und die Reichspolizeiordnung von 1577 der Bettelei entgegenwirken. Zahlreiche landespolizeiliche Verordnungen sollten in den deutschen Territorien das Betteln eindämmen, zumal nach dem Dreißigjährigen Krieg. Die englische Gesetzgebung bestrafte im 16. Jahrhundert Bettler und Landstreicher sogar durch Auspeitschungen und Brandmarkungen.
Zum Bettelwesen für das ausgehende 19. Jahrhundert, insbesondere zum Einsatz von Kindern zur Bettelei schreibt Meyers Enzyklopädie von 1888:
- Am allerwenigsten darf der Mißbrauch der Kinder zum Zweck des Bettelns geduldet werden. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft Bettelei als Polizeiübertretung mit Haft (§ 361), gewohnheitsmäßige Bettler und solche, welche unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt haben, können nach verbüßter Haft bis zu 2 Jahren in ein Arbeitshaus eingesperrt werden (§ 362). Den selbst Bettelnden sind diejenigen gleichgestellt, welche Kinder zum Betteln anleiten oder ausschicken oder die ihrer Aufsicht untergebenen, zu ihrer Hausgenossenschaft gehörigen Personen vom Betteln abzuhalten unterlassen. Bettelei unter Vorspiegelung körperlicher Gebrechen oder unter Behauptung falscher Thatsachen wird als Betrug durch die Gerichte geahndet.
Aus religiöser Sicht ist die Unterstützung, Verpflegung und Beherbergung von Armen und Kranken ein Werk der Barmherzigkeit. Dabei ist Sachleistungen (Essen, warme Quartiere) der Vorzug zu geben, aus den oben genannten Bedingungen.
Die Erforschung der Genealogie der Bettler wie auch der Gauner, Räuber und anderer Randexistenzen ist ein schwieriges Spezialgebiet, das sich auf oft umfangreiche Gerichts- und Polizeiakten, Steckbriefe usw. stützen kann.
[Bearbeiten] Besonderheiten
[Bearbeiten] Brandbettel
Die auch heute noch gebräuchliche Benutzung der Bezeichnung Brandbrief als eine Ein- und Aufforderung zur schnellen Hilfe geht auf das als Brandbettelbrief bekannt gewordene Schriftstück zurück. Dieser Brandbettelbrief war ein Schreiben von Behörden, das sogenannten Abgebrannten, also Menschen die Hab und Gut und Haus durch einen Brand verloren hatten, zum Zwecke der Bettelei, die örtlich zum Teil streng verboten war, ausgegeben wurde. Da auch teilweise Missbrauch damit einherging, wurde mit Einführung der Feuerpflichtversicherungen die Brandbettelei abgeschafft.
[Bearbeiten] Beruf in Indien
Bis in die 1980er Jahre wurde Bettler in den offiziellen indischen Statistiken als anerkannter Beruf geführt. Dort gibt es, wie in vielen armen asiatischen Ländern, „Bettelmafias“. Dies sind geheime Untergrundorganisationen, die Kinder kaufen oder entführen und zum Betteln zwingen.
[Bearbeiten] Rechtslage
[Bearbeiten] Deutschland
Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, doch Vortäuschung falscher Verhältnisse (z. B. "bin obdachlos", "Geldbörse gestohlen") kann einen Bettelbetrug darstellen und aufdringliches Betteln kann in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.[1] Bettler sind z. T. obdachlos.
Betteln ist in Deutschland steuerfrei, d. h. Einkünfte hieraus unterliegen nicht der Einkommensteuer.
[Bearbeiten] Einzelnachweis
[Bearbeiten] Weblinks
- Zum Betteln auf br-online.de
- Kleine Phänomenologie des Bettelns
- Bettelverbote in Deutschland - Forum Recht 4/2006
- Jürgen Wolfgang Hansen: Almosenordnungen im 16. Jahrhundert. Anfänge einer Sozialpolitik insbesondere in süddeutschen Städten (Dissertation, Uni Passau 2007, Volltext) – enthält u. a. die Edition mehrerer frühneuzeitlicher Bettelordnungen