Abteilung (Militär)
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Eine Abteilung im militärischen Sprachgebrauch ist eine allgemeine Bezeichnung für eine überschaubare Anzahl von Soldaten, die nicht durch andere Organisationsbezeichnungen gekennzeichnet sind (Zug, Bataillon, etc.).
Bis 1945 war Abteilung bei bei der Kavallerie, den Panzertruppen, der Panzerabwehr, der Artillerie und der Nachrichtentruppe die Bezeichnung für die dem Bataillon der Infanterie entsprechende Einheit.
[Bearbeiten] Bundeswehr
Bei der Bundeswehr wird die entsprechende Einheit durchgängig Batailion genannt. Es gibt allerdings Ausnahmenden. Die Regimenter der Heeresfliegertruppe bestehen nicht aus Bataillonen sondern aus Fliegenden und Luftfahrzeugtechnischen Abteilungen. Diese Abteilungen entsprechen dem Bataillon, ihre Kommandeure haben die Disziplinarbefugnis eines Bataillonskommandeurs.
[Bearbeiten] NVA
Bei der NVA der DDR gab es die Abteilung u.a. bei der Artillerie, den Raketentruppen, der Truppenluftabwehr und den Nachrichtentruppen. Auch hier war sie die dem Bataillon der Mot.-Schützen entsprechende Einheit.
[Bearbeiten] Schweiz
Abteilung entspricht einem Bataillon (gleiche Stufe).
Bei der Artillerie und Fliegerabwehr wird ein Bataillon Abteilung genannt. Geführt wird sie durch einen Abteilungskommandanten im Grad eines Oberstleutnants
Eine Artillerieabteilung besteht aus:
- 1 Feuerleitbatterie
- 1 Logistikbatterie
- 4 Artillerie-Batterien (alt Geschützbatterien zu je 6 Geschützen)