Titularkönig
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Titularkönig ist in einer Monarchie die Bezeichnung für einen Königgemahl oder Prinzgemahl, also den Ehegatten einer regierenden Königin, welcher nicht selbst regiert, sondern als Ehemann der Regentin den Königstitel und das Prädikat Majestät verliehen bekommt oder nur ehrenhalber führt. Er ist daher nicht der Souverän dieses Landes. Im Falle einer notwendigen Regentschaft würde ein Königgemahl den Titel König-Regent führen.
Die Aufgabe eines Titularkönigs oder Königgemahls ist genau die gleiche, wie die eines Prinzgemahls: Er hat Thronfolger zu zeugen, um die Dynastie zu sichern.
In einigen europäischen Staaten wurde daher den Prinzgemahlen der Königstitel bei Erzeugung eines männlichen Kindes verliehen, so etwa in Portugal an Ferdinand II. von Sachsen-Coburg-Gotha oder in Spanien bereits bei der Hochzeit an Franz d’Assisi Maria Ferdinand.
Auch Queen Victoria soll vorgehabt haben, ihren geliebten Albert von Sachsen-Coburg und Gotha zum King Consort zu machen, was am Widerstand des Parlaments gescheitert war. So erhielt er 1857 den Titel eines Prince-Consort.
Heute sind die Gemahle der regierenden Königinnen nur Prinzen: Der Ehemann der englischen Königin Elisabeth II. trägt zusätzlich den Titel eines Herzog von Edinburgh. Der Ehemann der dänischen Königin Margarethe II., Prinz Henrik, wird auf den Internetseiten des Hofes als Royal Consort bezeichnet.
Bei nur noch formal bestehenden Königreichen, die jedoch nicht mehr unter der Herrschaft des früheren Herrscherhauses stehen, wird derjenige Adlige, der die Thronherrschaft beansprucht, aber nicht mehr durchsetzen kann, als Titularkönig bezeichnet. (siehe z. B. Königreich Thessaloniki).