Regentschaft
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Regentschaft (von lat.: regere = regieren, lenken, leiten) bezeichnet die Herrschaft eines Regenten. Dieser übernimmt meist als Regierungsverweser eines Monarchen die Regierung. Dies trifft insbesondere bei Minderjährigkeit eines Monarchen, schwerer Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft des Monarchen zu. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, der dann als Prinzregent regiert. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage.
Für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen führten im Heiligen Römischen Reich die Reichsvikare die Fortführung der laufenden Geschäfte.
Historisch bedeutsam sind u. a.
- die Regentschaft des Philippe d’Orléans für Ludwig XV. von Frankreich 1715-1723 (Régence),
- die des George IV. für seinen wahnsinnigen Vater 1811-1820 (Regency) und
- die Regentschaft Luitpolds von Bayern 1886-1912 für Ludwig II. und Otto (Prinzregentenzeit),
- die Regentschaft (Sesshō und Kampaku) der Fujiwara (Familie)