Taufgesinnte
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Mit dem Begriff Taufgesinnte werden alle freikirchlichen Bewegungen bezeichnet, für die die Gläubigentaufe (ungenau auch „Erwachsenentaufe“ genannt) die Regel ist und die deshalb die Taufe unmündiger Kinder (Kindertaufe) ablehnen und stattdessen eine Kindersegnung vornehmen.
Bereits während der Reformation gab es eine Täuferbewegung, aus der die Hutterer und Mennoniten hervorgingen.
Von den im 19. Jahrhundert entstandenen Freikirchen gehören dazu vor allem Adventisten, Baptisten (Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden) und Brüdergemeinden sowie kleinere Freikirchen wie Evangelische Täufergemeinden (ETG, auch Evangelisch Taufgesinnte), Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes und Kirche des Nazareners.
Freie evangelische Gemeinden nehmen eine Sonderstellung ein. Sie praktizieren selber auch nicht die Kindertaufe. Sofern aber der Mensch, der an Jesus Christus gläubig geworden ist, seine Kindertaufe nachträglich als gültig ansieht wird diese auch als gültig anerkannt.
Auch die im 20. Jahrhundert entstandenen Pfingstgemeinden wie Freie Christengemeinden, Mülheimer Verband oder Gemeinde Gottes (Cleveland) praktizieren die Glaubenstaufe.