Schiffsbesatzung
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Eine Schiffsbesatzung (auch Bemannung) ist die Gesamtheit aller Seeleute auf einem Boot, Schiff, Luftschiff, Raumschiff oder Flugboot.
Der Begriff wird nur in der Berufsschifffahrt verwendet.
Zur Besatzung zählen vor allem der Kapitän und seine Offiziere sowie – je nach Fahrzeug – andere Mitarbeiter:
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[Bearbeiten] Seeschifffahrt
Anzahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder richtet sich nach der Schiffsbesatzungsordnung (SBAO). Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung ist in die Musterrolle einzutragen.
In der Schifffahrt sind dies neben dem Kapitän (der allerdings kein Besatzungsmitglied ist, sondern als Kapitän eine Sonderstellung inne hält) und seinen nautischen und technischen Offizieren unter anderem Funker, Schiffsarzt, Bootsleute, Matrosen, Maschinisten, Elektriker, Koch und Stewards.
[Bearbeiten] Binnenschifffahrt
Schiffsführer, Steuermann, Bootsmann, Decksmann, Matrose, Leichtmatrose (Schiffsjunge), Matrosen – Motorenwart und Maschinist.
[Bearbeiten] Gewerbliche Sportschifffahrt
Die Anforderungen an die Schiffsführung gewerblich genutzter Sportboote ist für Schiffe unter deutscher Flagge in der Anlage 4 zur Sportbootverordnung geregelt. Sie sind abhängig von der Schiffslänge, dem Fahrtgebiet und ob pro Tag mehr oder weniger als 10 Stunden gefahren wird. Zusätzlich muss die Besatzung so zusammengesetzt sein, dass das Schiff „sicher geführt“ werden kann. Der Schiffsführer muss je nach Fahrgebiet im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses sein (LRC, SRC).
[Bearbeiten] Luftfahrt
In der Luftfahrt ist der Begriff nur bei Luftschiffen üblich, u.a. Navigator, Purser, Flugbegleiter und verschiedenes militärisches Personal. Ferner ist es in der bemannten Raumfahrt üblich.