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Plebiszit – Wikipedia

Plebiszit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Plebiszit (von lateinisch plebiscitum: plebs = "einfaches Volk " und scitum = „Beschluss“) ist eine Abstimmung des Volkes über eine Sachfrage; es ergänzt die Wahl. Das Plebiszit ist in einer repräsentativen Demokratie offiziell das wichtigste Mittel des Volkes direkt am Staatsgeschehen teilzuhaben.

Neben dem Volksentscheid als Plebiszit im engeren Sinne zählen im weiteren Sinne auch Volksinitiativen und Volksbegehren sowie Volksbefragungen zu den Plebisziten. Gegenstand der Abstimmung können also sowohl allgemeine Fragen (zum Beispiel ein Gesetz) als auch Einzelfallentscheidungen (zum Beispiel ein bestimmter Verwaltungsakt, wie die Standortbestimmung für ein Kernkraftwerk) sein. Die Wirkungen reichen von verbindlich mit Verfassungsrang über verbindlich mit Gesetzesrang bis hin zu rein empfehlend (zum Beispiel Volksbefragung).

In Deutschland gibt es auf Bundesebene praktisch keine Plebiszite. Die einzigen beiden im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmen (Neugliederung des Bundesgebietes (ohne Initiativrecht des Volkes, findet nicht auf Bundesebene sondern nur in den betroffenen Ländern statt), neue Verfassung) sind für die alltägliche Politik ohne jede Bedeutung. Lediglich auf Landes- und Kommunalebene gibt es je nach Bundesland plebiszitäre politische Beteiligungsmöglichkeiten für das Volk.

Die Argumente der deutschen Verfassungsväter und -mütter gegen die plebiszitäre Demokratie waren zum einen die Angst vor einer demagogischer Beeinflussung des Volkes und zum anderen Probleme bei der praktischen Durchführbarkeit. Wegen der größtenteils positiven Erfahrungen der Nachbarländer wird diese Argumentation in heutiger Zeit politisch immer wieder in Frage gestellt.

Im Gegensatz dazu kennen nämlich die politischen Systeme Österreichs und insbesondere der Schweiz eine größere Bandbreite plebiszitärer Elemente.

Im Völkerrecht ist ein Plebiszit eine Abstimmung darüber, ob die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes in seinem bisherigen Staatenverbund bleiben möchte oder ihn verlassen will. Häufig ist das mit dem Wunsch nach Angliederung an einen anderen Staatenverbund verbunden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Plebiszite in der Römischen Republik

In der römischen Republik war ein Plebiszit (lateinisch „plebis scitum“, Beschluss des Bürgertums) ein Gesetz, das in den Comitia Tributa auf Antrag eines Volkstribuns (Rogatio) beschlossen wurde: „Plebiscitum est quod plebs plebeio magistratu interrogante, veluti tribuno, constituebat“. (Institutionen 1,2,4). „Dementsprechend“, sagt Gaius (i.3), „erklärten die Patrizier, sie seien an Plebiszite nicht gebunden, da sie ohne ihre Zustimmung (sine auctoritate eorum) zustande gekommen seien“; aber nachdem die Lex Hortensia (287 v. Chr.) beschlossen war, nach der Plebiszite den gesamten populus – im weiteren Sinne des Wortes, also auch den Adel – binde, hatten sie die gleiche Kraft wie Leges (Livius 8,12; Aulus Gellius 15,27), waren sie den im bisherigen Gesetzgebungsverfahrenen getroffenen Beschlüssen gleichgestellt.

Als die Comitia Tributa auf die gleiche Stufe gestellt wurden wie die Comitia Centuriata, wurde der Begriff lex dann auch auf Plebiszite angewandt. Lex wurde der allgemeine Begriff, der manchmal mit besonderen Bezeichnungen wie lex plebeivescitum, lex sive plebiscitum est versehen wurde, um seine gegebenenfalls plebiszitäre Herkunft zu verdeutlichen.

In seiner Aufzählung der römischen Rechtsquellen (top. 5) erwähnt Cicero keine Plebiszite mehr, die er somit unzweifelhaft unter die leges subsumiert. Viele Plebiszite werden dann als Leges zitiert, so wie die Lex Falcidia (Gaius, 2,227) und Lex Aquilia (Cicero, pro Tullio, 8.11). Auf den Tafeln von Heraclea erscheinen die Worte lege plebivescito, um die gleiche Verordnung zu bezeichnen, und in der Lex Rubria steht die Phrase ex lege Rubria sive id plebiscitum est (Friedrich Carl von Savigny, Zeitschrift etc. Band ix S. 355).

[Bearbeiten] Direkte Demokratie an anderen historischen Beispielen

Bekannt ist die Rätedemokratie in Bayern unter Kurt Eisner. Auch die Weimarer Republik hatte plebiszitäre Elemente, die dazu führten, dass heute Politiker die Einführung von Plebisziten auf Bundesebene in Deutschland ablehnen. Dabei haben extreme Parteien Plebiszite ausgenutzt, um das Volk zu verhetzen und ihre extremen Sichtweisen publik zu machen, auch wenn sie letztendlich im Reichstag damit nicht durchgekommen sind. Allerdings scheiterte die Weimarer Republik letztendlich aufgrund vieler anderer Faktoren.

[Bearbeiten] Ausprägungen direkter Demokratie in der Gegenwart

Hauptartikel: Direkte Demokratie

In verschiedenen Staaten gibt es heutzutage plebiszitäre Elemente. Zumeist handelt es sich dabei um Referenden, wie in Frankreich über die EU-Verfassung. Auch Personalplebiszite kommen häufig vor, in Präsidialdemokratien, wo die Präsidenten durch das Volk direkt gewählt werden. Eine besondere Rolle spielen Plebiszite in der Schweiz, die am meisten von der direkten Demokratie geprägt ist.

In Deutschland gibt es direkt demokratische Strukturen nur auf Landes- und Kommunalebene, wobei die Regelungen über das Verfahren sich von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde z.T. sehr stark unterscheiden. Auf Bundesebene gibt es nur nach Artikel 29 GG im Falle der Neugliederung des Bundesgebiets in den betroffenen Ländern einen Volksentscheid. Ansonsten sieht das Grundgesetz keine direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene vor.

[Bearbeiten] Verschiedene Formen von Plebisziten

Man unterscheidet zwischen konsultativen und dezisiven Plebisziten. Bei einem konsultativen Plebiszit kann sich die Regierung ein Stimmungsbild der Wähler machen, während die Entscheidung des deziven Plebiszits zum endgültigen Beschluss der Politik wird. Beispiele für rein konsultative Plebiszite sind Gesetzesinitiativen, die erst vom Parlament (Teil eines repräsentativen Systems) bestätigt werden müssen, um einen Gesetzeserlass zu bewirken. Dagegen sind dezisive Plebiszite beispielsweise Personalplebiszite (z.B. Wahl des Staatspräsidenten in den USA) oder auch Sachplebiszite (z. B. das Plebiszit in München über die Bauhöchstgrenze von 200 Metern).

In ähnlicher Weise unterscheidet man zwischen fakultativen und obligatorischen Plebisziten. Bei fakultativen Plebisziten holen sich die Politiker „nur“ ein Stimmungsbild über eine bestimmte Sachfrage bei den Wählern ein, während obligatorische Plebiszite die Politik bestimmen, beispielsweise in einem Referendum über eine Verfassung.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks


Wiktionary
 Wiktionary: Plebiszit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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