Konzession
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Unter Konzession (von lat.: concedere = zugestehen, erlauben; PPP concessum) versteht man:
- Die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung einer Bauleistungskonzession,
- Als Entschädigung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z.B des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen (durch z.B. eingeschränkte Nutzung) zukommen.
- Die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes,
- Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die "Dienstleistungskonzession" Durchführung von Entsorgungsverträgen oder
- Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).
- Die Einräumung des Rechts eine bestimmte Maßnahme durchzuführen und dabei insbesondere auch enteignen zu dürfen. Auf diesem Weg wurden im 19. Jahrhundert große Infrastrukturprojekte ermöglicht, vor allem Eisenbahnen. Heute gibt es dafür in Deutschland keine Rechtsgrundlage mehr. Ersetzt wurde das durch Planfeststellung. In der Schweiz beinhaltet die Eisenbahn- und die Seilbahnkonzession nach wie vor ein Enteignungsrecht [1].
Es handelt sich hierbei um Vorgänge des Verwaltungsrechts und auch dem Völkerrecht.
[Bearbeiten] Bewilligungspflichtige Gewerbe (in Deutschland)
Die Zahl der genehmigungspflichtigen, also konzessionierten Gewerbe hat in den letzten Jahrzehnten im Rahmen einer Liberalisierung abgenommen. Bei vielen Gewerben will der Staat sich jedoch eine Aufsicht aus z.B. gesundheitlichen oder ordnungspolitischen Gründen vorbehalten. Diese Liste ist nicht vollständig:
- Betrieb einer Gaststätte und der Ausschank von Alkohol bedürfen einer Gaststättenkonzession
- Betrieb eines Bordells
- Betrieb eines Spielkasinos oder einer Lotterie
- Betrieb einer Autobahnraststätte
- Herstellung von Alkohol durch Brennen (Siehe: Zollrecht)
- Das Bewachungsgewerbe unterliegt der Bewachungsverordnung
- Taxiunternehmen unterliegen umfassenden Bestimmungen
[Bearbeiten] Einzelbelege
[Bearbeiten] Siehe auch
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