Jörg Eisele

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Jörg Eisele ist ein deutscher Jurist und Professor für Strafrecht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Jörg Eisele ist Professor für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsinformatik und Außergerichtliche Konfliktbeilegung an der Universität Konstanz. Er ist Mitautor des bekannten Gesetzeskommentars zum Strafgesetzbuch „Schönke-Schröder“.

[Bearbeiten] Beruflicher Werdegang

Jörg Eisele studierte von 1991-1995 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen und war von 1995-1999 Mitarbeiter am Lehrstuhl Ulrich Weber (Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht) in Tübingen. 1999 legte er sein zweites Staatsexamen in Stuttgart ab. 1997 wurde er bei Jan Schröder (Tübingen) mit dem Thema seiner Dissertation „Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen“, promoviert. Dafür wurde er mit dem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung ausgezeichnet. 1999–2003 war er Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Fritjof Haft (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik) an der Universität Tübingen. 2003 wurde ihm die venia legendi durch die Juristische Fakultät der Universität Tübingen für die Fachgebiete Deutsches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsinformatik und außergerichtliche Konfliktbeilegung verliehen. 2004 wurde er zum Universitätsprofessor an der Universität Konstanz ernannt.

[Bearbeiten] Quellen

http://www.uni-konstanz.de/eisele/index.htm

[Bearbeiten] Weblinks