Fürstentum Ansbach
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Das Fürstentum Ansbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Ansbach war ein reichsunmittelbares Territorium im fränkischen Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde. Ungeachtet der engen familiären Bindungen seiner Landesherren zum kurfürstlichen (seit 1701 königlichen) Haus der Hohenzollern in Berlin bildete es bis 1792 ein selbstständiges Staatsgebilde. Die politischen Aktivitäten seiner Herrscher beschränkten sich dabei nahezu ausschließlich auf den Fränkischen Reichskreis und die daran angrenzenden Gebiete.
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Entstehung und geschichtliche Entwicklung
Das Fürstentum Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem obergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem diese 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten die Hohenzollern ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg endete dann das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von Albrecht Achilles statt. Entsprechend der 1473 von diesem erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter dessen beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich V. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Fürstentum Kulmbach erhielt.
Das Fürstentum Ansbach wurde zwar mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth) regiert (1495-1515, 1557-1603 und 1769-1791), es blieb aber bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Bayreuth wurde es 1791/1792 an den preußischen Staat angegliedert und mit diesem zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Noch vor der Niederlage Preußens im vierten Koalitionskrieg fiel es 1806 durch einen von Napoleon erzwungenen Gebietstausch an das Königreich Bayern.
[Bearbeiten] Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach
- Friedrich I. (1398-1440), Sohn des Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, der 1398 seine Fürstentümer unter seine Söhne aufteilte, bis 1427 als Friedrich VI. auch Burggraf von Nürnberg, ab 1412 als Friedrich I. auch Markgraf von Brandenburg, ab 1420 Markgraf von Kulmbach
- Albrecht I. Achilles (1440-1486), ab 1457 auch Markgraf von Kulmbach und ab 1471 Kurfürst von Brandenburg
- Friedrich II. (1486–1515)
- Georg (1515–1543), ab 1527 auch regierender Fürst in Kulmbach
- Georg Friedrich I. (1543–1603), ab 1557 auch Markgraf von Kulmbach und Herzog von Preußen
- Joachim Ernst (1603–1625)
- Friedrich III. (1625–1634)
- Albrecht II. (1634–1667)
- Johann Friedrich (1667–1686)
- Christian Albrecht (1686–1692)
- Georg Friedrich II. (1692–1703)
- Wilhelm Friedrich (1703–1723)
- Karl Wilhelm Friedrich (1723–1757)
- Karl Alexander (1757–1791), seit 1769 auch Markgraf von Brandenburg-Bayreuth
[Bearbeiten] Geografie
[Bearbeiten] Topografie und territorialer Bestand
Die natürlichen Gegebenheiten des Territoriums boten günstige Voraussetzungen für eine intensive Landwirtschaft: Die Bodenbeschaffenheit war in weiten Teilen sehr fruchtbar und gestattete die Einbringung reicher Ernten. Das Fürstentum galt deshalb als ein reiches Agrarland, wovon zu einem gewissen Teil auch die Bevölkerung des Landes profitieren konnte.
Nachdem 1541 mit dem Regensburger Teilungsvertrag die Grenze zum benachbarten Unterland des Fürstentums Kulmbach (dem Gebiet um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch) endgültig festgelegt worden war, gab es bis zum Ende der Selbstständigkeit keine tiefgreifenden Änderungen mehr am territorialen Bestand des Fürstentums. Lediglich mit der 1741 durch Erbschaft angefallenen Grafschaft Sayn-Altenkirchen im Westerwald ergab sich nochmals ein größerer Gebietszuwachs.
[Bearbeiten] Administrative Gliederung
Die obere administrative Ebene des Fürstentums Ansbach bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt 15 Verwaltungsgebieten (ohne die Grafschaft Sayn-Altenkirchen):
- Hofkastenamt Ansbach
- Oberamt Burgthann
- Oberamt Cadolzburg
- Oberamt Colmberg
- Oberamt Crailsheim
- Oberamt Creglingen
- Oberamt Feuchtwangen
- Oberamt Gunzenhausen
- Oberamt Hohentrüdingen
- Oberamt Roth
- Oberamt Schwabach
- Oberamt Stauf
- Oberamt Uffenheim
- Oberamt Wassertrüdingen
- Oberamt Windsbach
Der oberen Verwaltungsebene nachgeordnet waren ca. 60 Vogt-, Richter-, Stadtvogteiämter, sowie die Verwaltungen der im Zuge der Reformation aufgehobenen Klöster.
[Bearbeiten] Literatur
- M. Spindler, A. Kraus: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997. ISBN 3-406-39451-5
- Gerhard Taddey: Lexikon der deutschen Geschichte, Stuttgart 1998. ISBN 3-520-81303-3
- M. Spindler, G. Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969.