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Der Hessische Landbote – Wikipedia

Der Hessische Landbote

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Erste Seite des „Hessischen Landboten - Erste Botschaft“
Erste Seite des „Hessischen Landboten - Erste Botschaft“

Der Hessische Landbote ist ein in der nicht erhaltenen Urform von Georg Büchner 1834 geschriebenes, nach redaktioneller Überarbeitung des Butzbacher Rektors Friedrich Ludwig Weidig veröffentlichtes 8-seitiges Pamphlet gegen die sozialen Missstände der Zeit. Die ersten Exemplare der Flugschrift waren am 30. Juni 1834 verstohlen im Lande verteilt.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Inhalt

Dieses beginnt nach einem kurzen „Vorbericht“ (mit Verhaltensanweisungen an die Leser, wie sie den illegalen Text am besten handhaben) mit dem Aufruf: „Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Auflagenhöhe der Flugschrift ist nicht bekannt, sie bewegte sich wahrscheinlich im Bereich von 1.200 bis 1.500 Exemplaren.

Die Autoren vergleichen die gesellschaftlichen Zustände in Hessen jener Zeit mit einem (abgewandelten) Beispiel aus der Schöpfungsgeschichte der Bibel, indem sie provokativ fragen, ob - anders als in der Genesis berichtet - die „Bauern und Handwerker“ wohl am fünften statt am sechsten Tage geschaffen worden und demzufolge den Tieren zuzurechnen seien, die von den am sechsten Tage erschaffenen Menschen, „den Fürsten und Vornehmen“, beliebig beherrscht werden könnten. Außerdem prangern die Autoren die Justiz als „Hure der Fürsten“ an; sie sei „nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch besser schinde.

Das Grundmotiv dieser Streitschrift, das sich als roter Faden durch den gesamten Text zieht, ist die Verbindung dieses biblischen Duktus mit der Auflistung von Zahlen über die (hohen) Steuereinnahmen und (sinnlosen) Ausgaben des Großherzogtums Hessen. So versuchten Büchner und Weidig das gläubige Volk von der Dringlichkeit einer Revolution und der Berechtigung eines Aufstandes gegen den Großherzog und die Staatsordnung - nach damaliger Auffassung „von Gottes Gnaden“ gegeben und damit unantastbar - zu überzeugen.

Die Flugschrift, deren erste Druckfassung in Offenbach erstellt wurde, ist von Leopold Eichelberg ein weiteres Mal überarbeitet und in Marburg nachgedruckt worden. Bei den Überarbeitungen wurden teilweise ganze Passagen entfernt bzw. hinzugefügt. Vergleicht man beispielsweise die Fassungen vom Juli und November 1834 miteinander, fehlt in der Novemberfassung oben genannter Einleitungstext, und die Flugschrift beginnt direkt mit dem Aufruf „Friede den Hütten...“. Büchners Urtext ist nicht überliefert. Ausgangspunkt für Forschungen ist die zuerst von Weidig umgearbeitete Form. Berichten zufolge war Büchner außer sich über die von Weidig vorgenommenen Änderungen und nicht mehr bereit, den Text als seinen anzuerkennen. Dies lässt vermuten, dass die Änderungen relativ massiv waren. Insbesondere im zweiten Teil vermutet die Büchner-Forschung die meisten Eingriffe Weidigs.

[Bearbeiten] Folgen

Die angegriffene Obrigkeit reagierte heftig auf das Erscheinen des Flugblattes. Büchner wurde steckbrieflich gesucht, konnte aber 1835 über die französische Grenze nach Straßburg fliehen. Weidig, nach Zwangsversetzung mittlerweile Pfarrer in Ober-Gleen, wurde mit anderen Oppositionellen verhaftet. Zunächst wurde er in Friedberg, dann in Darmstadt inhaftiert. Dort wurde er unmenschlichen Haftbedingungen unterzogen, gefoltert, und kam 1837 unter nie völlig geklärten Umständen ums Leben. Die offizielle Untersuchung stellte Selbstmord (durch Öffnung der Pulsadern) fest.

Ein 1975 von der Universität Heidelberg erstelltes rechtsmedizinisches „Gutachten“, das naturgemäß nur eine Neubewertung der beschriebenen Befunde sein konnte, bestätigte dies und verwies darauf, dass der Tod durch unterlassene Hilfeleistung mit herbei geführt wurde. Fall und Tod des „Pfarrers Weidig“ wurden in den 1840er Jahren ein politisches Kampfmittel. Dabei wurden auch Fremdeinwirkung bis hin zu Mordbehauptungen kolportiert, was weder bewiesen noch widerlegt werden kann. Sogenannte „Neuuntersuchungen“ entbehren der wesentlichen Grundlage, nämlich der Verfügbarkeit unabhängiger Quellen.

[Bearbeiten] Bewertung

Der Hessische Landbote ist als Revolutionsaufruf an die Landbevölkerung, sowohl gegen die adelige Oberschicht als auch (zumindest in Büchners Original) gegen das reiche, liberale Bürgertum zu verstehen, wobei Weidig später Büchners Begriff „die Reichen“ durch „die Vornehmen“ ersetzt haben soll, um gerade letztere Kritik abzuschwächen. Historisch voraus ging das Hambacher Fest, auf dem sich zwar Oppositionelle aller Bevölkerungsschichten trafen, aber sich nicht zu einem gemeinsamen Handeln gegen die herrschende Klasse einigen konnten. Deutlich wurde dies im schlecht organisierten und deshalb schnell niedergeschlagenen Frankfurter Wachensturm. Eine Einigung auf breiter Ebene konnte insbesondere deshalb nicht erzielt werden, da das liberale Bürgertum sich immer wieder mit kleinen Zugeständnissen und Versprechungen des Adels abspeisen ließ. Dies war aber für die arme und hungerleidende hessische Landbevölkerung nutzlos, die zwar durch gelegentliche Proteste auf sich aufmerksam machte, die aber, wie beim Blutbad von Södel im Jahre 1830, gewaltsam niedergeschlagen wurden.

Deshalb wurden die Bauern im Landboten aufgefordert, eine Revolution sowohl gegen die herrschende als auch gegen die besitzende Klasse zu führen. Laut Büchner kann „nur das notwendige Bedürfnis der großen Masse Umänderungen herbeiführen“.[2] In späteren Schriften drückt sich Büchner noch deutlicher, vielleicht resignierter aus, so verleiht er beispielsweise in einem Brief an Gutzkow[3] seinem Glauben Ausdruck, dass das Volk nicht durch Idealismus zur Revolution zu bewegen ist: „Und die große Klasse selbst? Für die gibt es nur zwei Hebel, materielles Elend und religiöser Fanatismus.“ Auch ohne den religiösen Fanatismus bedienen sich Büchner und Weidig im Hessischen Landboten dieser beiden Hebel, um „die große Klasse“ für ihre Ziele zu gewinnen: Die Autoren führen den Bauern deren materielles Elend insbesondere im Kontrast zu „den Vornehmen“ vor Augen und liefern zugleich eine religiöse Rechtfertigung des angestrebten Aufstandes.

Der Hessische Landbote gilt als eines der wichtigsten Werke des Vormärz.

[Bearbeiten] Literatur/ Quellen

  • Georg Büchner, Ludwig Weidig: Der Hessische Landbote. Texte, Briefe, Prozeßakten. Kommentiert von Hans Magnus Enzensberger. Frankfurt am Main: Insel 1965 (Slg. Insel 3).
  • Georg Büchner: Werke und Briefe. Münchener Ausgabe. Hrsg. v. Karl Pörnbacher u.a. 8. Auflage. München: Hanser 2001 [dtv]. ISBN 3-446-12883-2
  • Gerhard Schaub: Georg Büchner / Friedrich Ludwig Weidig. Der Hessische Landbote. Texte, Materialien, Kommentar. München: Hanser 1976 (Reihe Hanser. Literatur-Kommentare 1). ISBN 3-446-12196-X
  • Thomas Michael Mayer: Büchner und Weidig - Frühkommunismus und revolutionäre Demokratie. Zur Textverteilung des Hessischen Landboten. In: Heinz Ludwig Arnold (Hrsg.): Georg Büchner I/II. München 1979 (Text + Kritik. Sonderband), S. 16-298. ISBN 3-921402-63-8
    [in der 2., verbesserten und um ein Register vermehrten Auflage 1982, S. 16-298 u. 463]
  • Gerhard P. Knapp: Georg Büchner. 3., vollst. überarbeitete Auflage. Stuttgart: Metzler 2000. ISBN 3-476-13159-9
  • Georg Büchner: Schriften, Briefe, Dokumente. Hrsg. von Henri Poschmann unter Mitarbeit von Rosemarie Poschmann. Frankfurt am Main: Deutscher Klassiker Verlag (im Taschenbuch Bd. 13) 2006. ISBN 978-3-618-68013-0, ISBN 3-618-68013-9
  • Thomas Michael Mayer u.a. (Bearb.): Georg Büchner. Leben, Werk, Zeit. Eine Ausstellung zum 150. Jahrestag des „Hessischen Landboten“. Katalog /unter Mitwirkung von Bettina Bischoff u.a. bearb. von Thomas Michael Mayer, Marburg 1985
    [2. wesentlich verbesserte u. vermehrte Aufl. 1986 ; 3.Aufl. 1987]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.dradio.de/dlr/sendungen/kalender/280997/
  2. Brief an die Familie, Juni 1833. Aus: Georg Büchner: Werke und Briefe. Münchner Ausgabe. Karl Pörnbacher u.a. [Hgg.]. 8. Auflage. München 2001 [dtv], S. 280.
  3. Juni 1836; ebd. S. 319

[Bearbeiten] Weblinks

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