Seemannschaft
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Unter Seemannschaft versteht man die Fertigkeiten, die ein Seemann zur praktischen Handhabung eines Schiffes beherrschen muss. Die Anforderungen an einen Seemann, und insbesondere an den verantwortlichen Schiffsführer, sind sehr vielseitig. Sie variieren dabei je nach der Art des Schiffes, dem Fahrtgebiet, dem Wetter und Seegang, Fähigkeiten und Anzahl der Besatzung sowie zwischen Berufsschifffahrt und Sportschifffahrt.
[Bearbeiten] Manöverkunde
Anlegen, Ablegen, Ankern, Segelmanöver wie Reffen, Wenden oder Halsen, Seenotmanöver und Manöver unter Motor, Leinenmanöver, Schleppen.
[Bearbeiten] Nautisches Wissen und Können
- Umgang mit Sicherheitsausrüstung (Rettungsinsel, Lifebelt, Signalraketen, Feuerlöscher)
- Knotenkunde: Knoten, Spleißen und Takeln
- Segelführung: Umgang mit Leinen, Taljen und Segeln, Segeltrimm
- Navigation
- Seefunk
- Erste Hilfe und Medizin
- Wetterkunde, Wetterbeobachtung und -vorhersage
- Kenntnis der Begriffe (siehe Seemannssprache)
[Bearbeiten] Mannschaftsführung
[Bearbeiten] Törnplanung
[Bearbeiten] Verpflegung
- Kochen
- Vorratshaltung
- Ernährungslehre
[Bearbeiten] Verhalten in Seenotfällen
- Mann-über-Bord-Manöver (Bergung und Rettung)
- Abdichten von Lecks
- Feuer an Bord
- Seenotrettung
- Strandung und Abbergen
[Bearbeiten] Instandhaltung des Schiffs und Reparaturen
- Motorenkunde
- Segelreparatur
- Rigg-Trimm
- Umgang mit Holz, Metall, Kunststoff, Gas, Wasser
- Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik
[Bearbeiten] Gesetzeskunde
[Bearbeiten] Etikette
- Flaggenführung
- Verhalten im Hafen
- Hilfsbereitschaft
[Bearbeiten] in der Berufsschifffahrt zusätzlich
- Ladungsdienst
- Stabilitätsrechnung für die verschiedenen Beladungs- und Ballastzustände.
[Bearbeiten] Regeln guter Seemannschaft
„Regeln guter Seemannschaft“ ist ein juristischer Begriff und wird in Gerichtsverfahren verwendet zur Beurteilung einer verantwortungsvollen Handlungsweise unter Berücksichtigung üblicher Praxis zur Vermeidung von Schäden und Gefahren. Er bezieht sich meistens auf die Kollisionsverhütungsregeln. Dort ist die Rede von „Vorsichtsmaßnahmen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern.“ Gemeint sind damit Vorsichtsmaßnahmen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hinausgehen, wie beispielsweise das Tragen von Rettungsweste und Lifebelt bei viel Seegang, oder eine vorausschauende Törnplanung, die mögliche Wetteränderungen mit einplant. Obwohl diese Begriffe nur durch Fallbeispiele aus der Praxis definiert sind, haben sie bei Entscheidungen von Seegerichten fast Gesetzescharakter. Eine Rolle bei der Beurteilung von „Regeln guter Seemannschaft“ spielen neben dem gesunden Menschenverstand vor allem Sicherheitsempfehlungen wie die Broschüre „Sicherheit im See- und Küstenbereich“ des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Seemannschaft. Handbuch für den Yachtsport, 2005, ISBN 3768805239
- Rolf Dreyer: Skippertraining. Planen, Führen und Entscheiden, 2002, ISBN 3768813886