Rohbau
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Als Rohbau bezeichnet man im Bauwesen ein Bauwerk, dessen äußere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, das jedoch noch keinen Ausbau des Inneren erfahren hat. Bis auf wenige Ausnahmen ist die zweckbestimmte Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk demzufolge nicht möglich. Der Abschluss der Rohbauarbeiten wird nach Aufstellung des Dachstuhls in der Regel mit dem Richtfest im Beisein des Bauherrn und der am Bau Beteiligten gefeiert.
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten muss dieser vom Prüfstatiker gesondert als fehlerfrei abgenommen werden. Danach erfolgt in der Regel der Innenausbau des Gebäudes.
Die Kostenermittlung der Rohbauarbeiten wird gemäß DIN 276 „Kosten im Hochbau“ nach der Kostengruppe 300 ermittelt.
[Bearbeiten] Planung und Herstellung
Solange es sich nicht um reine Ingenieurbauwerke handelt, ist die Planung des Rohbaus Bestandteil der gesamten Hochbauplanung des Architekten. Da der Rohbau gleichzeitig das Tragwerk des Gebäudes darstellt, ist an der Planung und Bemessung der Bauteile insbesondere der Tragwerksplaner als Fachingenieur für Statik wesentlich beteiligt.
Bei größeren Bauvorhaben wird die Erstellung des Rohbaus gerne vom Bauherrn an einen Generalunternehmer (GU) übergeben, der dann seinerseits die verschiedenen Gewerke koordiniert.
Das Rohbaugewerk wird auch als Bauhauptgewerk bezeichnet. Tatsächlich sind je nach Baumaterial und Konstruktion meistens mehrere Gewerke an der Herstellung des Rohbaus beteiligt:
- Stahlbetonbau
- Mauerwerksbau
- Stahlbau
- Zimmerei / Holzbau
[Bearbeiten] Fahrzeugtechnik
Im Fahrzeugbau wird mit Rohbau häufig die starre, unlösbar miteinander verbundene Karosseriestruktur des Rahmens (Skelett) eines Kraftfahrzeugs ohne jegliche Anbauteile (Innenverkleidung, Verglasung usw.) bezeichnet.