Reißverschlussverfahren
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Als Reißverschlussverfahren oder Reißverschlusssystem bezeichnet man im Straßenverkehr eine Art des Einordnens im Kolonnenverkehr. Werden zwei Fahrspuren auf eine zusammengeführt oder befindet sich auf einer Fahrspur ein Hindernis, so müssen sich die Kraftfahrzeuge an der Engstelle ähnlich einem Reißverschluss abwechselnd einordnen, um den Verkehr auf beiden Spuren flüssig zu halten.
Nach wie vor versuchen viele Kraftfahrer, sich bereits vor der eigentlichen Verengung einzuordnen, was zu (überflüssigen) Staus führt, weil in diesem Fall eine Verlangsamung des Verkehrs bereits vor der Engstelle stattfindet und außerdem die Situation entstehen kann, dass ein Verkehrsteilnehmer, der bereits ein einscherendes Fahrzeug auf seine Spur hat fahren lassen, an der Engstelle (oder bei weiteren unvernünftigen Verkehrsteilnehmern bereits auch davor) erneut ein Fahrzeug auf seine Spur lassen muss. Er hat, im übertragenen Sinn, somit also zwei (oder mehr) Reißverschlusszähne passieren lassen. Verglichen mit einem realen Reißverschluss wird deutlich, warum diese Vorgehensweise nicht sinnvoll erscheint und dadurch auch ein erhebliches Aggressionspotential birgt. Zunehmend sieht man daher Verkehrsschilder mit einer Aufforderung, sich erst an der Engstelle einzuordnen und vorher nicht mehr zu überholen.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlage
Das Verhalten bei Engstellen ist im Allgemeinen in der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes geregelt.
„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“
– Deutschland: § 7 Abs. 4 StVO
„Wenn auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder nicht zulässig ist oder ein Fahrstreifen endet, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können (Reißverschlusssystem).“
– Österreich: § 11 Abs. 5 StVO