Paul Laband
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Paul Laband (* 24. Mai 1838 bei Breslau; † 23. März 1918 in Straßburg) war ein deutscher Germanist und Staatsrechtslehrer.
Paul Laband studierte in Breslau, in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaft und habilitierte sich 1861 in Heidelberg als Privatdozent für deutsches Recht über den Schwabenspiegel. Ab 1864 war er außerordentlicher, ab 1866 ordentlicher Professor in Königsberg, 1872 wurde er Professor in Straßburg. Im Mai 1880 wurde er zum Mitglied des Staatsrats für Elsaß-Lothringen ernannt und war später Mitglied der Ersten Kammer des Landtages.
[Bearbeiten] Werk
Seine ersten selbständig erschienenen Arbeiten bewegten sich auf dem Gebiet germanistischer Rechtsquellenkritik, darunter 1869 sein Hauptwerk im Bereich der inneren Rechtsgeschichte Die vermögensrechtlichen Klagen nach den sächsischen Rechtsquellen des Mittelalters. Daneben beschäftigte er sich umfassend mit dem Handelsrecht, ab 1864 als Mitherausgeber (seit 1864) der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht. Angestoßen durch die Gründung des norddeutschen Bundes 1866 und die andauernde juristische Diskussion über den preußischen Verfassungskonflikt wandte sich Laband dem Staatsrecht zu.
Sein staatsrechtliches Debüt war dann auch die Abhandlung Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde (Berlin 1870), die sich dem Verfassungskonflikt widmete. Zwar folgte Laband nicht der von Bismarck vertretenen Lückentheorie, gleichwohl kam er im Ergebnis zur Rechtfertigung dessen Vorgehens unter Anderem unter Zuhilfenahme seines in dieser Schrift entwickelten doppelten Gesetzesbegriffs: der Unterscheidung zwischen formellen und materiellem Gesetz.
Laband blieb beim Staatsrecht. Seine umfassende Abhandlung Das Finanzrecht des Deutschen Reichs (1873) legte den Grund zu seinem Hauptwerk Das Staatsrecht des Deutschen Reichs (1876-1882, 4. Bände; 5. und letzte Auflage 1911).
1886 begründete er mit Felix Stoerk das Archiv für öffentliches Recht.
Labands Wirken auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts war stark von seiner Beschäftigung auch mit privatrechtlichen Fragen beeinflusst. Er entwickelte als erster im Staatsrecht eine juristische Methode, wie sie auch fürs Zivilrecht bereits entwickelt war, die von staatsphilosophischen Gedanken frei war und auf formal-logischen Grundsätzen gründete. Besonders in seinem einflussreichem Lehrbuch zum Staatsrecht entwickelte er das Staatsrecht aus den Gedanken des Rechtspositivismus heraus.
Kritisiert an seiner Methodik wird, dass diese die teleologische Auslegung, als Auslegungsmethode, die nach dem Zweck eines Gesetzes fragt, zu kurz käme. Seine Lehre von den Grundrechten besagte, dass diese lediglich die Staatsgewalt begrenzen würden, ihnen aber nicht der Charakter eines subjektives Recht zukäme. Dies wird aus heutiger Sicht als unzutreffend betrachtet, entsprach aber dem damaligen Rechtsverständnis und beeinflusste etwa noch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes zur Zeit der Weimarer Republik.
[Bearbeiten] Werke
- Beiträge zur Kunde des Schwabenspiegels, Berlin 1861
- Das Magdeburg-Breslauer systematische Schöffenrecht, Berlin 1863
- Jura Prutenorum, Königsberg 1866
- Magdeburger Rechtsquellen, Königsberg 1869
- Die vermögensrechtlichen Klagen nach den sächsischen Rechtsquellen des Mittelalters, Königsberg 1869
- Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde, Berlin 1871
- Das Finanzrecht des Deutschen Reichs, in: Hirths Annalen, 1873
- Das Staatsrecht des Deutschen Reichs, 3 Bände, Tübingen 1876–1882
- Verkürzte Darstellung des Staatsrechts des Deutschen Reiches, in: Marquard: Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Tübingen 1883
- Die Wandlungen der deutschen Reichsverfassung, Dresden 1895 (Digitalisat)
[Bearbeiten] Weblinks
- Literatur von und über Paul Laband im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Paul Laband. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL).
Personendaten | |
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NAME | Laband, Paul |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Germanist, Rechtshistoriker und Staatsrechtslehrer |
GEBURTSDATUM | 24. Mai 1838 |
GEBURTSORT | Breslau |
STERBEDATUM | 23. März 1918 |
STERBEORT | Straßburg |