Jugendstrafanstalt

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Eine Jugendstrafanstalt ist eine Justizvollzugsanstalt, in der jugendliche und heranwachsende Straftäter bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs einsitzen. Zusätzlich gibt es in Erwachsenenanstalten spezielle Abteilungen für Jugendliche, die zumeist dem Vollzug der Untersuchungshaft dienen; verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die weiblichen jugendlichen Gefangenen, bei denen aufgrund ihrer geringen Anzahl zumeist keine extra Jugendvollzugsanstalten vorhanden sind.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Differenzierung

Anders als bei einer Freiheitsstrafe wird bei der Verbüßung einer Jugendstrafe in einer Jugendstrafanstalt großer Wert auf die Ausbildung und die Unterstützung der Gefangenen gelegt. Der Erziehungsgedanke soll Vorrang vor der Strafe haben, da Jugendliche im Normalfall durch erzieherische Maßnahmen noch beeinflusst werden können. Unterschieden wird in geschlossener Vollzug, offener Vollzug und Jugendstrafvollzug in freien Formen. Ausnahmsweise kann ein Heranwachsender, der mit den Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs nicht mehr erreicht werden kann und auf seine Mitgefangenen destruktiven Einfluss ausübt, aus dem Jugendvollzug ausgenommen und in eine Erwachsenenanstalt verlegt werden.

[Bearbeiten] Behandlungsvollzug

Die erzieherische Beeinflussung erfolgt im Wesentlichen durch sozialpädagogische und psychotherapeutische Maßnahmen. Das Erziehungsprogramm soll es den Insassen ermöglichen, in Zukunft ein straf- und drogenfreies Leben zu führen. In der Regel werden die Straftäter dazu in Wohngruppen betreut.

[Bearbeiten] Gesetzeslage

Das Bundesverfassungsgericht beanstandete allerdings im Jahre 2006 die mangelnde Rechtsgrundlage für den Jugendstrafvollzug. Die bisherige ledigliche Stützung auf die Strafprozessordnung und das Jugendgerichtsgesetz sowie auf das Strafvollzugsgesetz reiche nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichtes eben wegen des besonderen Erziehungsauftrages des Jugendstrafvollzuges sowie der besonderen Lebenssituation Heranwachsender nicht aus.

[Bearbeiten] Alltag

06.45:Wecken; 7.30:Arbeitsbeginn; 11.20:Mittagessen; 15.15:Arbeiterfreistunde; 17.00:Abendbrot;