Astronomische Zeitrechnung
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Die astronomische Zeitrechnung wurde ergänzt mit einer Gregorianischen Schaltjahrregelung gültig für alle Kalenderjahre nach dem Jahr 1582 und mit einer Julianischen Schaltjahrregelung gültig für alle Kalenderjahre vor dem Jahr 1582, und zwar so, dass diese Zeitrechnung exakt zusammenfällt mit der christlichen Zeitrechnung, wo es die Kalenderjahre nach dem Jahr 4 betrifft. Anders als die christliche Zeitrechnung entspricht die astronomische Zeitrechnung genau der Tageszählung des julianischen Datumsystems. Sie enthält ein Schaltjahr Null, die Jahre davor werden mit einem Minuszeichen versehen. Die Kennzeichnungen v. Chr. bzw. v. u. Z. werden fallengelassen. Das Jahr 1 v. Chr. wird zum Jahr 0, das Jahr 2 v. Chr. zum Jahr –1 und die Regel besagt, dass das Jahr „n“ v. Chr. zum Jahr (1-n) wird.
Diese Art der Zeitrechnung hat nicht zur Folge, dass die Jahrzehnte, Jahrhunderte und Jahrtausende mit dem Jahr xyz0 anfangen, denn es betrifft hier einen (nur zu Gebrauchszwecken von Astronomen angewendeten) Eingriff nur in das Teil unserer Zeitrechnung vor dem Moment Null unserer Ära, d. h. dem Moment 00:00 des 1. Januar 1. Also sowohl in der christlichen als auch in der astronomischen Zeitrechnung fangen die Jahrzehnte usw. mit dem Jahr xyz1 an.