Totenschein
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Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ist eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung des unbekleideten Körpers den Tod eines Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todes bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache angibt und die Todesart vermerkt, also, ob es sich um einen natürlichen oder nicht-natürlichen Tod handelt (Leichenschau). Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen. Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben variiert in den einzelnen Bundesländern.
Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln!
Der Totenschein und die in ihm beurkundeten Feststellungen sind Grundlage für Entscheidungen zahlreicher Behörden. Beispielhaft seien Standesamt (Beurkundung des Todes im Sterbebuch), Ortspolizeibehörde (Freigabe zur Feuerbestattung mangels Verdachts einer Straftat) und Gesundheitsamt (Bestattungsfristverlängerungen und -verkürzungen) genannt. Daneben wird der Totenschein auch für die Bevölkerungsstatistik, namentlich die Todesursachenstatistik, ausgewertet.
Siehe auch: Todeserklärung, Sterbeurkunde, Todesfall, Leichenschau
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