Provision
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Eine Provision (v. lat. providere = vorsorgen, sorgen für) ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden z. B. über eine Versicherungsgesellschaft an den Vermittler (meistens Handelsvertreter oder Handelsmakler) gezahlt. Synonym wird der Begriff der Courtage oder des Packing verwendet.
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[Bearbeiten] Veraltete Bedeutung
Im mittelalterlichen Kirchenrecht wird unter Provision die Verleihung eines Kirchenamtes verstanden, verbunden Benefizien, worunter „nutzungsfähige Vermögenteile“ zu verstehen sind. Die zuständige kirchliche Autorität „providierte“ eine Person mit einem bestimmten Amt.
Später wurde der Begriff erweitert auf die Versorgung oder den Unterhalt einer Person; oft in Form einer regelmäßigen Zahlung wie einer Leibrente. In diesem Sinne ist die „Versorgung“ das Synonym zur Provision.
[Bearbeiten] Gegenwart
Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind hiervon unter bestimmten Bedingungen die Vermittlung ausgewählter Finanzdienstleistungsprodukte gemäß § 4 UStG:
- Versicherungsvermittlungsprovisionen,
- Investmentvermittlungsprovisionen,
- Kreditvermittlungsprovisionen und
- Bausparvermittlungsprovisionen.
Provisionen werden beispielsweise als Umsatz- oder als Rohertrags-Provisionen gezahlt. Rohertragsprovisionen erfordern mehr Handlungsfreiheit für Vertriebsmitarbeiter; Umsatzprovisionen stellen ein höheres Unternehmerrisiko dar.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Delkredere
- Abschlussprovision
- Kick-back
- Courtage
- Retrozession (in der Schweiz üblicher Begriff für Provisionen in der Finanzbranche)