Nennleistung

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Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene ("genannte") Leistung eines Gerätes, einer Anlage, mithin eines elektrischen Verbrauchers oder eines anderen Energiewandlers (Generator, Hydraulikmotor, Wärmekraftmaschine) bezeichnet, die diese aufnehmen oder abgeben können.

Meist wird als Nennleistung die maximal im Dauerbetrieb erreichbare Leistung angegeben. Bei Geräten, die nur für den Kurzbetrieb geeignet oder ausgelegt sind (z.B. Lötpistolen, Handbohrmaschinen, Stabmixer), wird jedoch oft die Momentan- oder Maximalleistung angegeben. Diese darf nur über die auf dem Typenschild in der Form von „KB xx min“ angegebene Kurzbetriebszeit (KB-Zeit) abgerufen werden.

Ob es sich bei der Nennleistung um die aufgenommene oder die abgegebene Leistung handelt, ist nicht einheitlich festgelegt. Es lassen sich jedoch Geräte- und Anlagentypen unterscheiden, bei denen üblicherweise die aufgenommene oder die abgegebene Leistung als Nennleistung angegeben wird:

  • Die Nennleistungsangabe gibt üblicherweise die aufgenommene Leistung an:
Die vom Gerät abgegebene Leistung ist um den Wirkungsgrad kleiner.
Beispiele sind Staubsauger, elektrische Hand- und Küchengeräte usw. Bei Handbohrmaschinen wird sogar oft die maximal aufgenommene elektrische Leistung bei Stillstand des Bohrfutters angegeben.
Bei Lautsprechern und Lautsprecherboxen hat sich die Bezeichnung Nennleistung für die maximal zulässige Daueraufnahmeleistung bei Speisung mit einem rosa Rauschen nach DIN 45324 durchgesetzt.
  • Die Nennleistungsangabe gibt üblicherweise die abgegebene Leistung an:
Unter anderem bei Motoren, Getrieben, Elektrizitätswerken, Transformatoren, Generatoren (auch KFZ-Lichtmaschine und Fahrraddynamo) und Wechselrichtern wird die abgegebene elektrische oder mechanische Leistung als Nennleistung angegeben.
Bei Photovoltaikanlagen wird die abgegebene elektrische Leistung unter standardisierten Testbedingungen (Bestrahlungsstärke 1000 W/m², Modultemperatur 25 °C) angegeben. Häufig wird diese durch die Angabe "Kilowatt peak (kWp)" gekennzeichnet.
Bei Heizungen und anderen Wärmeerzeugern wird als die Nennwärmeleistung die im Dauerbetrieb erreichbare maximale Wärmeleistung (Wärmeabgabe) angegeben. Sie gleicht der aufgenommenen elektrischen Leistung.
Die Nennleistung von Funksendern ist die Leistung des Hochfrequenzsignales am Ausgang bei Anschluss der Nennimpedanz (üblicherweise 50…60 Ohm)
Bei Audioverstärkern hat sich als Nennleistung die maximal lieferbare elektrische Leistung in eine definierte Lastimpedanz (üblicherweise 2…8 Ohm) bei Speisung mit einem rosa Rauschen nach DIN 45324 durchgesetzt.
Die Angabe PMPO bezeichnet dagegen die Spitzenleistung, die nur im Millisekundenbereich abgegeben werden kann, ohne dass der Verstärker geschädigt wird. Sie ist für die Beurteilung der Musikwiedergabe weitgehend irrelevant.
Die Nennleistung von Audioverstärkern wurde früher in Form der Sinusleistung und der sogenannten Musikleistung angegeben. Sie gaben die Dauerleistung bei einem Dauerton bzw. die kurzzeitige maximale Aussteuerbarkeit an der Lautsprecher-Nennimpedanz wieder.

Bei Raketen- und Strahlturbinentriebwerken wird anstelle einer Leistung der Schub angegeben, d.h. die von diesen unter bestimmten Bedingungen entwickelte Kraft.
Bei den die Propeller antreibenden Turbinen oder Ottomotoren wird jedoch die auf der Welle abgegebene mechanische Leistung als Nennleistung angegeben.


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