Nationalrat (Slowenien)
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Der Nationalrat (slowenisch: Državni svet) ist das Oberhaus des slowenischen Parlaments.[1] Seine Aufgabe liegt in der Interessensvertretung verschiedener sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Gruppierungen in der slowenischen Legislative.
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[Bearbeiten] Befugnisse
Die slowenische Verfassung weist dem Nationalrat im Vergleich zur ersten Parlamentskammer, der Nationalversammlung (državni zbor), bedeutend weniger Machtbefugnisse zu.
Zu seinen Aufgaben zählen:[2]
- Initiativrecht im Gesetzgebungsprozess
- Verabschiedung von Stellungnahmen an die Nationalversammlung (sowohl vom gesamten Nationalrat als auch von den einzelnen Unterausschüssen)
- aufschiebendes Vetorecht gegenüber einem von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz.
- das Recht die Nationalversammlung aufzufordern, ein Referendum über einen Gesetzesvorschlag oder ein kürzlich verabschiedetes Gesetz auszurufen. Die Nationalversammlung muss dieser Aufforderung Folge leisten.
- das Recht die Nationalversammlung aufzufordern, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Nationalversammlung muss dieser Aufforderung Folge leisten.
- das Recht die Verfassungskonformität bestehender Gesetze vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen.
Das Zustimmungsquorum aller Befugnisse des Nationalrates (mit Ausnahme des Punkts 4) liegt bei 50% plus einer Stimme der abgegebenen Stimmen. Die Inanspruchnahme des Rechts ein Referendum auszurufen (Punkt 4) erfordert die absolute Mehrheit aller Nationalratsabgeordneten (d.h. zumindest 21 Stimmen). Bei allen Abstimmungen des Nationalrats muss zumindest eine absolute Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein.[3]
[Bearbeiten] Zusammensetzung
Der Nationalrat besteht aus 40 Abgeordneten, die von funktionalen (d.h. sozialen und wirtschaftlichen) sowie regionalen Interessensgruppierungen entsandt werden.
Der Nationalrat setzt sich folgendermaßen zusammen:
- vier Abgeordnete als Vertreter von Arbeitgebern
- vier Abgeordnete als Vertreter von Arbeitnehmern
- vier Abgeordnete als Vertreter von Bauern, Händlern, Dienstleister und der freien Berufe
- sechs Abgeordnete als Vertreter „nicht-kommerzieller“ Tätigkeiten
- zweiundzwanzig Abgeordnete als Vertreter von lokalen Interessen.
[Bearbeiten] Wahl
Nationalratsmitglieder werden nicht über ein allgemeines Wahlrecht bestimmt, sondern über ein spezielles Wahlrecht innerhalb der die Abgeordneten entsendenden Interessensgruppen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die 18 Repräsentanten funktionaler Interessen werden durch ein Wahlmännerkollegium gewählt, dessen Zusammensetzung wiederum gemäß der internen Regeln der Interessensgruppierungen bestimmt wird.
Für die Wahl der 22 Repräsentanten regionaler Interessen wird das slowenische Territorium in 22 Wahlkreise eingeteilt. Die Zusammensetzung des Wahlmännerkollegiums in den Wahlkreisen wird von den Gemeinderäten in geheimer Abstimmung bestimmt. Falls der Wahlkreis mehr als eine Gemeinde umfasst, so entsendet jede Gemeinde zumindest einen Repräsentanten in das Wahlmännerkollegium. Pro 5.000 Einwohner erhöht sich diese Anzahl um einen weiteren Repräsentanten.
Ein Kandidat zum Nationalrat gilt als gewählt wenn er die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.
Alle slowenischen Bürger die das 18. Lebensjahr vollendet haben besitzen grundsätzlich das aktive und passive Wahlrecht zum Nationalrat. Das Wahlrecht wird über die Zugehörigkeit zu einer Interessensgruppierung (funktional und/oder regional) bestimmt. Nicht-slowenische Staatsbürger besitzen, wenn sie einer funktionalen Interessensgruppierung zugerechnet werden können, ein aktives, nicht jedoch das passive Wahlrecht.[4]
[Bearbeiten] Weblinks
- Offizielle Webseite des Slowenischen Nationalrates (nur slowenisch; mit englischer Zusammenfassung)
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ National Council of the Republic of Slovenia, in Englisch, abgerufen am 8. August 2007
- ↑ Powers of the National Council, in Englisch, abgerufen am 8. August 2007
- ↑ Verfassung der Republik Slowenien, Artikel 99, in Englisch, abgerufen am 8. August 2007
- ↑ Election of the National Council, in Englisch, abgerufen am 8. August 2007