Jurisdiktionsnorm
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Jurisdiktionsnorm (abgekürzt JN) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt. Es ist neben der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Außerstreitgesetz die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts.
Basisdaten | |
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Titel: | Jurisdiktionsnorm |
Langtitel: | Gesetz vom 1. August 1895, über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm - JN) |
Abkürzung: | JN |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Zivilverfahrensrecht |
Fundstelle: | RGBl. Nr. 111/1895 |
Inkrafttretedatum: | 1. Jänner 1898 |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
[Bearbeiten] Gliederung
- Erster Teil: Von der Gerichtsbarkeit im allgemeinen
- Erster Abschnitt: Gerichte und gerichtliche Organe
- Zweiter Abschnitt: Ablehnung von Richtern und anderen gerichtlichen Organen
- Dritter Abschnitt: Zuständigkeit
- Zweiter Teil: Von der Gerichtsbarkeit in Streitsachen
- Erster Abschnitt: Sachliche Zuständigkeit
- Zweiter Abschnitt: Örtliche Zuständigkeit
- Besondere Gerichtsstände
- Ausschließliche
- Wahlgerichtsstände
- Besondere Gerichtsstände
- Dritter Teil: Von der Gerichtsbarkeit außer Streitsachen
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |