Jurisdiktionsnorm

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Jurisdiktionsnorm (abgekürzt JN) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt. Es ist neben der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Außerstreitgesetz die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts.

Basisdaten
Titel: Jurisdiktionsnorm
Langtitel: Gesetz vom 1. August 1895, über die
Ausübung der Gerichtsbarkeit und
die Zuständigkeit der ordentlichen
Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen
(Jurisdiktionsnorm - JN)
Abkürzung: JN
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht
Fundstelle: RGBl. Nr. 111/1895
Inkrafttretedatum: 1. Jänner 1898
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

[Bearbeiten] Gliederung

  • Erster Teil: Von der Gerichtsbarkeit im allgemeinen
    • Erster Abschnitt: Gerichte und gerichtliche Organe
    • Zweiter Abschnitt: Ablehnung von Richtern und anderen gerichtlichen Organen
    • Dritter Abschnitt: Zuständigkeit
  • Zweiter Teil: Von der Gerichtsbarkeit in Streitsachen
    • Erster Abschnitt: Sachliche Zuständigkeit
    • Zweiter Abschnitt: Örtliche Zuständigkeit
      • Besondere Gerichtsstände
        • Ausschließliche
        • Wahlgerichtsstände
  • Dritter Teil: Von der Gerichtsbarkeit außer Streitsachen
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!