Johann Brunnemann

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Johann Brunnemann (* 7. April 1608 in Cölln; † 15. Dezember 1672 in Frankfurt (Oder)) war ein deutscher Jurist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Brunnemann studierte von 1627 bis 1630 an der Universität Wittenberg Theologie und Philosophie. Nach dem Abschluss seiner Studien hielt er Vorlesungen und ging 1632 an die Universität Frankfurt (Oder), wo er 1636 eine ordentliche Professur für Logik erhielt. Er wendete sich dem Studium der Rechtswissenschaften hin, promovierte 1638 zum Doktor der Rechtswissenschaften und wurde 1640 Professor an der Juristenfakultät.

1645 übernahm er die Vorlesungen über die Pandekten, 1646 die des Codexes, 1653 der Decretalen und übernahm damit das Ordinat der Juristenfakultät. 1664 wurde er kurbrandenburgischer Rat und hatte Zeit seines Lebens mit Benedict Carpzov Auseinandersetzungen. Diese drückten sich in einer Flut von Streitschriften aus, die auch lange nach seinem Tode veröffentlicht wurden.

[Bearbeiten] Werke

  • „Commentarius in duodecim libos Codicis Justinianei“ 1663 mehrfach aufgelegt
  • „Commentarius in quinquaginta libos Pandectarum 1670 mehrfach aufgelegt
  • „Tractatus juridicus de inquisitiones processu“ 1647
  • „Tractatus juridicus de processu fori“ 1659
  • „Consilia sive responsa academica“ herausgegeben von Samuel Stryk 1677
  • „De jure ecclesiastico traetatusposthumus“ herausgegeben von Samuel Stryk 1681

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks