Jülich-Klevischer Erbfolgestreit
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Der Jülich-Klevische Erbfolgestreit von 1609 bis 1614 brach nach dem Tod von Johann Wilhelm – dem letzten Herzog von Jülich-Kleve-Berg – zwischen den Haupterben Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg aus und wurde am 12. November 1614 im Vertrag von Xanten beigelegt.
Der Konflikt im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges, der schon fast einen großen europäischen Krieg ausgelöst hätte, spiegelte das durch konfessionelle und dynastische Konflikte aufgebaute Kriegspotential in Europa wider. Die Erbmasse - die Herzogtümer Jülich, Kleve, Berg und die Grafschaften Mark und Ravensberg - führten aufgrund ihrer territorialen Größe, ihrer strategischen Bedeutung und der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Konfessionen zu einem starken Interesse der europäischen Mächte.
Die im Dortmunder Rezess von den Haupterben 1609 vereinbarte Gemeinschaftsregierung rief Kaiser Rudolf II. auf den Plan, der Erzherzog Leopold mit seinen Söldnern einmarschieren ließ. Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm fanden dagegen Unterstützung bei Frankreich, England und den Niederlanden. Der drohende europäische Krieg wurde durch die Ermordung von Heinrich IV. von Frankreich vorerst abgewendet.
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[Bearbeiten] Vorgeschichte
Der Streit um die Erbfolge des jülich-klevischen Fürstenhauses beruhte auf zwei kaiserlichen Privilegien. Schon Friedrich III. hatte dem Haus Sachsen die Nachfolge im Fall des Aussterbens der männlichen Linie des kleveschen Fürstenhauses zugesichert. Aufgrund eines Privilegs von Karl V. aus dem Jahr 1546 waren auch weibliche Nachkommen der Herzöge erbberechtigt. Herzog Johann Wilhelm verheiratete zwischen 1573 und 1579 seine drei ältesten Töchter in die Fürstenhäuser von Brandenburg, Pfalz-Neuburg und Pfalz-Zweibrücken. Nach dem Tode des Sohnes Karl Friedrich verblieb nur sein geisteskranker Sohn Johann Wilhelm als Nachfolger und das Ende der Dynastie war somit abzusehen.
Trotz eines Erbvertrags zwischen den Schwestern kam es bald zu Unklarheiten über den Verbleib des Landes. Die nach Brandenburg verheiratete Leonore hatte zwar als Älteste den Vorrang, da sie jedoch keine männlichen Nachfolger zur Welt gebracht hatte, beanspruchte der Herzog von Pfalz-Neuburg das Territorium für sich. Die Hohenzollern setzten 1577 Georg Friedrich von Ansbach als Vormund für Leonores ebenfalls vom Schwachsinn befallenen Mann ein. Zusätzlich wurde der Enkel des Kurfürsten, Johann Sigismund, 1591 mit der ältesten Tochter Leonores verheiratet.
Zunächst wurde der Streit zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg zurückgestellt, da beide versuchten, gemeinsam die Vormundschaft über Herzog Johann Wilhelm zu erlangen. 1591 rief Herzogin Jakobe, die Gemahlin Johann Wilhelms, einen Landtag nach Düsseldorf ein, um eine Neuordnung des Landes vorzunehmen. Alle an der Erbfolge beteiligten Fürsten außer Sachsen sowie Kaiser Rudolf II. schickten Gesandtschaften zu dieser Zusammenkunft. Die Versammlung zerfiel schnell in ein protestantisches und ein katholisches Lager, die jeweils für sich die Vorherrschaft im Land sichern wollten.
Am Ende der Verhandlungen stand eine Sicherung des Status quo: Die Provinzen Kleve und Jülich-Berg sollten durch getrennte Räte, die sich gegenseitig beraten mussten, regiert werden. 1606 erweiterte der Kaiser die Regentschaft der Räte auch auf die Zeit nach dem Tod des Herzogs, in der sie sich an seinen Anordnungen orientieren sollten.
[Bearbeiten] Der Erbfolgestreit
[Bearbeiten] Der Erbfall
Der Kaiser reagierte als erster, als Johann Wilhelm am 25. März 1609 starb, indem er seine Anweisung erneuerte und auch die Herzogin an der Regentschaft beteiligte. Die erbberechtigten Fürsten sollten bis zum Herbst des Jahres vor dem Kaiser erscheinen, um ihre Ansprüche darzulegen. Trotz dieser Aufforderung begannen sowohl Brandenburg als auch Pfalz-Neuburg durch Bevollmächtigte einzelne Orte im Fürstentum unter ihre Kontrolle zu bringen. Die Brandenburger waren dabei insbesondere in Kleve, Mark und Ravensberg aktiv, während die Neuburger Bevollmächtigten in Jülich und Mark ihren Einfluss entfalteten. Die Landstände beschlossen in getrennten Verhandlungen, sich vorerst keinem der beiden Konkurrenten anzuschließen.
Im Mai 1609 traf ein kaiserlicher Kommissar ein, der die Stände und Räte dazu anhielt, eine gemeinsame Regierung unter der Aufsicht Rudolfs II. zu bilden. Gegen diese Einmischung beschlossen Brandenburg und Pfalz-Neuburg im Juli im Dortmunder Rezess, Jülich-Kleve bis zu einer endgültigen Einigung als gemeinsamen Besitz zu betrachten. Die Regierung sollte von den Possidierenden, den Abgesandten beider Seiten, also Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg und Markgraf Ernst, dem Bruder Johann Sigismunds, ausgeübt werden. Eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse sollte entweder gütlich oder durch eine Schiedskommission erfolgen. Die Possidierenden wurden in Kleve und Mark schnell als neue Herrscher angenommen; in Jülich und Berg stießen sie jedoch auf den Widerstand. Die neuen Herrscher erhielten Unterstützung durch Pfalz-Zweibrücken, das den Dortmunder Vertrag anerkannte, und durch die Protestantische Union, Moritz von Hessen und Heinrich IV. von Frankreich, die Gesandte nach Düsseldorf schicken. Einer kaiserlichen Weisung, alle von ihnen getroffenen Regelungen rückgängig zu machen, widersetzten sich die Possidierenden. Sie zweifelten die kaiserliche Entscheidungsgewalt über die Erbfolge an. Sachsen nutzte die Gelegenheit, um seine Ansprüche beim Kaiser erneut geltend zu machen.
Aber auch innerhalb des Landes regte sich Widerstand gegen die Possidierenden. Der Kommandant der Festung Jülich, Oberst Rauschenberg, erkannte Ernst und Wolfgang Wilhelm nicht an und setzte in seiner Festung eine kaiserliche Regierung ein. Rudolf entsandte daraufhin Erzherzog Leopold von Habsburg als Bevollmächtigten an die Spitze dieses Gremiums. Da er jedoch nur mit wenig Geld ausgestattet war und die Festung nur eine Garnison von etwa 700 bis 900 Mann beherbergte, hatte er kaum reale Macht. Dennoch bekam der Konflikt durch die Entscheidung Rauschenbergs sowie durch die zunehmende Einmischung der europäischen Mächte eine immer stärkere militärische Komponente. Die Bereitschaft aller Beteiligter, eine Entscheidung durch einen Waffengang herbeizuführen, wuchs.
Den Possidierenden gelang es zwar im Verlauf des Sommers 1609, in allen Provinzen des Landes anerkannt zu werden, doch tat sich ein immer tieferer Graben zwischen Ernst und Wolfgang Wilhelm auf. Der Neuenburger versuchte, seine Schwäche aufgrund der geringeren Macht seines Fürstentums im Vergleich zu Brandenburg dadurch zu kompensieren, dass er sich dem Kaiser und den Lutheranern annäherte. Die nicht direkt an der Erbfolgeauseinandersetzung beteiligten Reichsfürsten hielten sich zunächst zurück, um die Reaktion Heinrichs IV. abzuwarten. Dieser befürchtete ein Eingreifen der Spanier aus den Niederlanden und zog Truppen an der französisch-niederländischen Grenze zusammen.
[Bearbeiten] Die Belagerung Jülichs
Zum Ende des Sommers 1609 konnten die Possidierenden ihre Militärmacht durch finanzielle Unterstützung aus ihren Stammländern und ein Darlehen der protestantischen Union auf 6000 Mann vergrößern. An die Spitze der Truppen wurde Christian von Anhalt gestellt. Sowohl bei der Union als auch bei Heinrich IV. konnte er weitere Zusagen für eine Unterstützung der Possidierenden gewinnen. Im Gegenzug fordert der französische König aber Verhandlungen über einen Krieg gegen die spanischen Niederlande.
Auf dem Unionstag im Februar 1610 konnten sich die Städte nicht mit ihrer Forderung nach einer Verhandlungslösung durchsetzen. Die Union beschloss, die Possidierenden mit einem Verband von über 10.000 Soldaten zu unterstützen. Heinrich sagt zu, noch einmal die gleiche Anzahl auf eigene Rechnung zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag verpflichtet die Fürsten der Union und Heinrich IV. zu gegenseitiger Militärhilfe im Fall eines Angriffs durch Spanien oder den Kaiser. Da zudem noch Jakob von England und die Generalstaaten Truppen entsandten, lagen im Sommer 1610 über 30.000 Mann vor Jülich. Zudem wurden in Frankreich große Verbände nach Norden verlegt. Heinrich und die Possidierenden kamen darin überein, nach der Eroberung Jülichs über die Maas in spanische Gebiete einzufallen.
Gegen diesen Heerhaufen war Leopold trotz seines taktischen Vorteils als Verteidiger einer Festung unterlegen. Auch den Reichsbann, den der Kaiser gegen die Soldaten der Possidierenden und die sie unterstützenden Bewohner Jülich-Kleves androhte, zeigte kaum Wirkung. Allerdings begann auch eine Mobilisierung der katholischen Kräfte. Leopold verließ Jülich zur Truppenwerbung im Salzburger Land. Erzherzog Albert stand in Luxemburg mit fast 20.000 Soldaten bereit. Mailand, das zweite Ziel einer französischen Offensive gegen Spanien, bereitete sich auf eine Belagerung vor. In Spanien wurde die Miliz mobilisiert. Die Katholische Liga formierte sich, indem die geistlichen Kurfürsten ihr beitraten und ein Defensivbündnis mit Spanien geschlossen wurde.
In dieser angespannten Lage wurde am 14. Mai 1610 Heinrich IV. ermordet. Seine Frau Maria Medici, die die Regentschaft übernahm, versuchte, den Konflikt mit Spanien zu entschärfen und beorderte einen Teil der Streitmacht an die französischen Nordgrenze zurück; das Bündnis mit der Union wurde aber aufrecht erhalten. Um dem endgültigen Entzug der französischen Unterstützung zuvorzukommen, begann am 1. August 1610 die Belagerung Jülichs. Einen Monat später musste Rauschenberg die Stadt übergeben. Da es nicht zu dem geplanten Überfall auf die spanischen Niederlande kam, war der Konflikt damit beendet.
[Bearbeiten] Erneute Spannungen und vorläufige Lösung
Im Verlauf der folgenden zwei Jahre zogen sich die Truppen bis auf wenige hundert Mann aus Brandenburg, Neuburg und den Generalstaaten aus dem Gebiet zurück. Während sich die militärische Lage in Jülich-Kleve beruhigte, kam es zu verstärkten konfessionellen Auseinandersetzungen zwischen den Calvinisten und Lutheranern im Land. Eine Annäherung Johann Sigismunds an den Calvinismus führte zu Spannungen zwischen den Possidierenden. Zudem zeigten sich die Jülicher Räte unkooperativ gegenüber Wolfgang Wilhelm und Ernst.
Nach dem Fehlschlag eines Vermittlungsversuchs auf dem Kölner Fürstentag nahm der Kaiser den Achtsprozess gegen die Possidierenden und die Unterstützung sächsischer Interessen wieder auf. Der Vertrag von Jüterbock von 1611, mit dem eine Entscheidung für die Erbnachfolge gefunden werden sollte, trat nie in Kraft. Sowohl Liga, Union als auch Frankreich zeigten kaum noch Interesse, in Jülich-Kleve einzugreifen und einen neuen Waffengang zu riskieren. Die folgenden Jahre waren von wechselnden Allianzen und Annäherungsversuchen zwischen Brandenburg, Neuburg, Sachsen und dem Kaiser bestimmt. Am Ende dieser Verhandlungen stand 1613 die unwiderrufliche Spaltung zwischen Brandenburg und Neuburg, als Johann Sigismund endgültig zum Calvinismus übertrat und Wolfgang Wilhelm (zunächst geheim) katholisch wurde.
Da alles auf eine neue militärische Auseinandersetzung, diesmal zwischen Brandenburg und Neuburg, hinzusteuern schien, suchten beide Seiten nach neuen Verbündeten. Wolfgang Wilhelm erhielt dabei die Zusage von Spanien, im Falle eines Brandenburger Angriffs militärische Unterstützung zu gewähren. Brandenburg konnte Hilfe aus den Generalstaaten erlangen. Im Frühjahr 1614 erschienen Truppen aus den Staaten vor Düsseldorf, um Kurprinz Georg Wilhelm, den Nachfolger Ernsts, gegen einen angeblichen neuburgischen Handstreich zu schützen. Da die Bevölkerung die Stadt verbarrikadierte, kam es jedoch zu keinen Auseinandersetzungen. In der Folge trennten die Possidierenden ihre Residenzen: Der Pfalzgraf blieb in Düsseldorf. Georg Wilhelm ließ sich in Kleve nieder und konnte seine Kontrolle auf Jülich ausweiten, nachdem die dortige staatische Garnison verstärkt worden war und die neuburgischen Soldaten vertrieben hatte.
Währenddessen baute Wolfgang Wilhelm Düsseldorf zur Festung aus und rief Spanien um Hilfe an. Ende August 1614 setzte sich General Spinola mit etwa 20.000 Mann in Bewegung. Die generalstaatische Armee unter Prinz Moritz brach kurze Zeit später auf. Bei Rees trafen die beiden Heerhaufen aufeinander. Da man jedoch vor einer Wiederaufnahme des spanisch-niederländischen Krieges zurückschreckte, wurden Friedensverhandlungen aufgenommen, die am 12. November 1614 zum Vertrag von Xanten führten. Darin wurde die Verwaltung des Landes territorial getrennt. Brandenburg sollte von Kleve aus Kleve-Mark, Ravenstein und Ravensberg verwalten. Die Neuburger Regierung sollte in Düsseldorf sitzen und die Kontrolle über Jülich-Berg ausüben. Zudem sollten sich sämtliche fremde Truppen aus dem Land zurückziehen.
Diese Forderung wurde jedoch nie erfüllt. Vielmehr blieben starke spanische und niederländische Garnisonen bestehen. Außerdem wurde mit der Verwaltungsteilung der Grundstein zur endgültigen territorialen Teilung zwischen Brandenburg und Neuburg gelegt.
[Bearbeiten] Brandenburg setzt sich durch
Durch den bald folgenden Dreißigjährigen Krieg geriet die Region zunächst aus dem politischen Interesse. Mit Bevölkerungsverlusten von etwa 10 Prozent gehörte der Niederrhein zu den weniger verheerten Gebieten. Die rechtsrheinischen Städte genossen den Schutz ihrer starken staatischen Garnisonen. Der Rest des Territoriums wurde hingegen wiederholt von kaiserlichen, spanischen, schwedischen und hessischen Truppen heimgesucht und mit hohen Kontributionen und Stationierungen belastet. Zum Ende des Krieges waren die linkrheinischen und märkischen Städte mit hessischen Garnisonen besetzt.
Der neue Brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm zeigte ab der Endphase des Dreißigjährigen Krieges wieder eine stärkere Aufmerksamkeit für seine westlichsten Landesteile, zumal kurz nach seinem Herrschaftsantritt die Kampfhandlungen im Reichsgebiet abflauten. Die eigentliche Inbesitznahme gelang allerdings nur langsam, da die Landstände dies zu verhindern versuchten. Sie setzten vor allem auf die Einheit des alten Herzogtums Jülich-Kleve.
Mitte 1651 fielen brandenburgische Truppen erneut in Berg ein. Zusätzlich zu den umfangreichen Protesten der katholischen und nicht weniger protestantischen Fürsten des Reiches arbeiteten auch die kleve-märkischen Stände gegen ihren Landesherren. Sie baten den Kurfürsten um Beilegung des Konflikts und beriefen zudem die Generalstaaten als Vermittler. Da auch Friedrich Wilhelm sich nach Den Haag um Hilfe wandte, beschlossen die Generalstaaten, neutral zu bleiben. Da auch der Kaiser sich für die Beendigung des Konflikts einsetze, wurde im Oktober 1651 ein Vergleich zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg unterzeichnet.
Auf dem Reichstag von 1653/54 in Regensburg wurde über eine endgültige Regelung des Erbfolgestreits verhandelt. Die Verhandlunge blieben aber ohne greifbares Ergebnis führten lediglich zu einer Aufforderung an den brandenburgischen Kurfürsten zum Rückzug seiner Truppen und zu einer gütlichen Einigung mit Neuburg.
Die Beilegung der Konflikte zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg wurde in den folgenden Jahren mehrfach in Angriff genommen und insbesondere von äußeren Machthabern unterstützt.
Kaiser Leopold I. war bemüht, Konflikte zwischen seinen potentiellen Verbündeten im Reich einzudämmen, um sich gegen Frankreich abzusichern. Auch die Stände der benachbarten Fürstentümer wollten durch Vermittlungen die Stabilität in der Region verbessern. Diese Vermittlungsinteressen führten schließlich zu Verhandlungen zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg in Dorsten. Diese Beratungen führten aber zu keinen Ergebnissen, da man sich nicht auf eine Lösung der Konfessionsfrage einigen konnte.
Ende 1665 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Im Allgemeinen sollte der status quo rechtlich abgesichert werden. Als neues Element erlangte die polnische Thronfolge Bedeutung. Gegen das Zugeständnis brandenburgischer Unterstützung von Philipp Wilhelms Anwartschaft war Pfalz-Neuburg bereit, Ravenstein bei Erfolg an Brandenburg abzutreten. Im Kreisdirektorium sollten beide Landesherren gleichberechtigt vertreten sein. Bei der Konfessionsfrage ging man den mühsamen Weg, für jede Gemeinde das ausgeübte Bekenntnis einzeln festzulegen. 1666 wurde der Erbvergleich in Duisburg ratifiziert.
Die Stände nahmen den Vertrag an, obwohl damit die Teilung des Landes endgültig Rechtscharakter erhielt.
[Bearbeiten] Literatur
- Heinz Ollmann-Kösling: Der Erbfolgestreit um Jülich-Kleve (1609 - 1614). Ein Vorspiel zum Dreißigjährigen Krieg, Regensburg 1996, Theorie und Forschung 442; Theorie und Forschung/Geschichte 5.
- Olaf R. Richter: Der Übertritt des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm zum katholischen Glauben in Düsseldorf im Jahr 1614, Landes- und Reichsgeschichte. - Bielefeld, 2004 (Studien zur Regionalgeschichte 18), S. 117-145.
- Hermann Josef Roggendorf: Die Politik der Pfalzgrafen von Neuburg im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit, Düsseldorfer Jahrbuch 53(1968), S. I-XVIII, 1-211.
- Hans Goldschmidt: Kriegsleiden am Niederrhein im Jahre 1610, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 45(1912), S. 143-155.
- Wilhelm Cürten: Die Organisation der jülich-klevischen Landesverwaltung von Beginne des Erbfolgestreits bis zur Abdankung des Markgrafen Ernst (1609-1613), Beiträge zur Geschichte des Niederrheins. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins 24(1912), S. 206-247.