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Friesische Freiheit – Wikipedia

Friesische Freiheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Upstalsboom, älteste bekannte Ansicht von C. B. Meyer (1790)
Upstalsboom, älteste bekannte Ansicht von C. B. Meyer (1790)

Die Friesische Freiheit ist ein den Friesen angeblich von Karl dem Großen verliehenes Recht, keinen Herren außer dem Kaiser über sich zu haben. Die friesische Sage berichtet von Liber Friso (= freier Friese) und seinen Weggefährten, die im 9. Jahrhundert siegreich aus Italien ins Land am Meer zurückkehrten. Im fernen Rom hatten die Friesen vollkommen und unerwartet für ihren verehrten König Karl die Römer besiegt – listig und löwenmutig. Der König war begeistert, belohnte und beschenkte seine tapferen friesischen Krieger mit dem höchsten Gut: Freiheit.

Die moderne Geschichtsforschung schreibt die „Friesische Freiheit“ heute Karl dem Dicken zu, danach verliehen im Jahre 885 als einer Folge der Normannenbesiegung.

[Bearbeiten] Ursprung

Als um 800 die skandinavischen Wikinger das noch unter der Herrschaft der Karolinger stehende Friesland erstmals angriffen, wurden die Friesen vom Militärdienst auf fremden Territorien freigestellt, um sich gegen die heidnischen Wikinger verteidigen zu können. Über Jahrhunderte, während in Europa die Feudalherren regierten, bestimmten beinahe demokratische Strukturen das Leben der Friesen. Angeführt von zunächst gewählten Häuptlingen, verteidigten sie ihre „Friesische Freiheit“ gegen jeden, der sie ihnen streitig machen wollte.

[Bearbeiten] Blütezeit

Die Seelande etwa um 1300
Die Seelande etwa um 1300
Lage des Upstalsbooms im Herzen Ostfrieslands zur Zeit der Häuptlinge
Lage des Upstalsbooms im Herzen Ostfrieslands zur Zeit der Häuptlinge

Zur Blütezeit um das Jahr 1300 umfasste das Reich der „Freien friesischen Länder“ 27 Provinzen vom Nordwesten der Niederlande über Ostfriesland bis ins Land Wursten nördlich von Bremerhaven. Die Landesgemeinden schlossen sich zu den „Sieben Seelanden“ zusammen. Ihre Abgesandten trafen sich zu Pfingsten am Upstalsboom in Rahe bei Aurich, einem Versammlungsort auf einem Hügel. Zwei Vertreter, von jeder Landesgemeinde gewählt, traten dort als „Seeländische Richter“ auf. Von diesen Vertretern kann man annehmen, dass sie aus führenden Familien kamen, denn das aktive und passive Wahlrecht war an den Grundbesitz gebunden. Das bedeutet, dass zwar die Entscheidungen von jeweils zwei Abgesandten getragen, die Versammlung am Upstalsboom sich aber aus der Gesamtheit der Begleitung der „Richter“ zusammensetzte. Damit war der Upstalsboom zwar nicht die Versammlungsstätte aller „freien Friesen“, aber zumindest ein Ort der Begegnung einflussreicher Mitglieder der Landesgemeinden.

„Der Stamm ist nach außen frei, keinem anderen Herrn unterworfen. Für die Freiheit gehen sie in den Tod und wählen lieber den Tod, als dass sie sich mit dem Joch der Knechtschaft belasten ließen. Daher haben sie die militärischen Würden abgeschafft und dulden nicht, dass einige unter ihnen sich mit einem militärischen Rang hervorheben. Sie unterstehen jedoch Richtern, die sie jährlich aus der Mitte wählen, die das Staatswesen unter ihnen ordnen und regeln …“. Diese Einschätzung des englischen Franziskaners Bartholomaeus Anglicus stammt aus der Zeit um 1240.

Verhandlungen, vor allem politischer Natur, brauchen eine gewisse Zeit. Für die Ausfertigung von Verträgen benötigt man zudem eine leistungsfähige, schreibende Institution. Diese könnten wir im benachbarten Kloster Ihlow sehen, in dem die Ergebnisse der Verhandlungen in Verträge gefasst und auch das Siegel aufbewahrt werden konnte. Eine Übernachtungsmöglichkeit könnte das Kloster bei längerer Verhandlungsdauer ebenso geboten haben.

Aus dem „sagenhaften“ Auftrag Karls, der die Friesen nach der Einnahme Roms mit der Freiheit belohnt haben sollte und sie zugleich mit Pflichten belegte, spricht genossenschaftliche Praxis. Die Freistellung von der Heeresfolge außerhalb Frieslands wird mit der gemeinsamen Abwehr von Feinden und des Wassers begründet. Als Gemeinschaftsaufgabe forderte sie alle, Männer, Frauen, Kinder, Alte und Kranke. Im gemeinsamen Kampf gegen die drohende See zerflossen immer wieder die Standesunterschiede. Reich und Arm, Herr und Knecht mussten zusammenstehen – jeder hatte bei diesem Kampf gleiche Rechte und Pflichten. Der bekannteste Grundsatz des Deichrechts war: „De nich will dieken, mutt wieken"

[Bearbeiten] Niedergang

Im Verlauf des 14. Jahrhunderts zerfiel die Redjeven-Verfassung zusehends, und weitere Ereignisse wie etwa der Ausbruch der Pest und große Sturmflutkatastrophen sorgten für weitere Destabilisierung der Verhältnisse. Diese Situation machten sich dann einige einflussreiche Familien zu Nutze und schufen ein Herrschaftssystem, in dem sie als „Häuptlinge“ (hovedlinge) die Macht über mehr oder weniger weite Gebiete an sich rissen. Dabei etablierten sie aber weiterhin kein Feudalsystem, wie es im übrigen Europa zu finden war, sondern eher ein Gefolgschaftssystem, das älteren Herrschaftsformen germanischer Kulturen im Norden ähnelte, indem die Bewohner der jeweiligen Machtbereiche zwar dem Häuptling verschiedentlich verpflichtet waren, im Übrigen aber ihre Freiheit behielten und sich auch anderweitig niederlassen konnten.

1498 endet die Friesische Freiheit schließlich, als Kaiser Maximilian I. Herzog Albrecht von Sachsen im Tausch für ein Darlehen von 300.000 Gulden mit Friesland (inklusive Dithmarschen) belehnt. Hiermit beginnt für Friesland eine Periode politischer Zersplitterung und Abhängigkeit.

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