Drittmittel
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Drittmittel bezeichnet man im Wissenschaftsbetrieb jene Anteile an der Finanzierung von konkreten Forschungsvorhaben, die nicht aus dem Etat der vom zuständigen Ministerium für die Hochschulen bereitgestellten Mitteln stammen. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung stammen Drittmittel nicht nur aus der Privatwirtschaft, sondern auch aus öffentlichen Forschungsförderungen bestimmter Forschungsprojekte wie z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Der Anteil der Drittmittel am Gesamtetat der Hochschulen (ohne die medizinischen Einrichtungen) beträgt mittlerweile knapp 20 %.
Problematisch an Drittmitteln ist die Einflussnahme der Geldgeber auf die Forschungsfreiheit, insbesondere wenn sie Anreize für angewandte und ergebnisorientierte Forschung bieten.
[Bearbeiten] Literatur
- Fürsen, Cay: Drittmitteleinwerbung und -forschung im Spiegel des Strafrechts unter besonderer Berücksichtigung der Problematik industrienah kooperierender Hochschulmedizin, Hamburg 2005, 226 S. (ISBN 3830019300)
- Tag, Tröger, Taupitz (Hrsg.): Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?, Berlin 2004, 300 S. (ISBN 3540209999)
- "Einwerbung privatwirtschaftlicher Drittmittel in der Medizin" In: Der Anaesthesist, Bd. 51 (2002), 1, S.47-48
- "Drittmittel und Grundmittel der Hochschulen 1993-1998". Köln : Geschäftsstelle d. Wissenschaftsrates, 2000
- "Forschungsförderungsinformationen für die Berliner Universitäten : Fakten und Hinweise zu Drittmittel-Einwerbung, Fördereinrichtungen, Antragsverfahren". Berlin : FU, 1997- (Zeitschrift)
- "Drittmittel der Hochschulen 1970-1990" Köln : Geschäftsstelle d. Wissenschaftsrates, 1993