Bundesverwaltungsgericht (Schweiz)
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Es ist das grösste Gericht der Schweiz und hat seit dem 1. Januar 2007 seine Arbeit aufgenommen. Ein Teil seiner Urteile können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
[Bearbeiten] Stellung, Sitz und Organisation
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt rund 350 Mitarbeitende, darunter 53 Richter und 19 Richterinnen an zwei provisorischen Standorten in Bern (Abteilungen I und III) und Zollikofen (Abteilungen II, IV und V). Im Jahr 2010 soll es nach St. Gallen umsiedeln, wo das Gericht seinen offiziellen Sitz hat. Dort muss erst noch das Gerichtsgebäude gebaut werden.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen
Artikel 191a Abs.2 Bundesverfassung bestimmt: Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Mit der Schaffung des neuen, erstinstanzlichen Bundesverwaltungsgerichts (und des Bundesstrafgerichts) wurde dieser Verfassungsauftrag umgesetzt.
Das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG; SR 173.32) regelt Stellung, Organisation und Zuständigkeit des Gerichts sowie das anwendbare Verfahrensrecht.
Die provisorische Gerichtsleitung hat die Gerichtsorganisation und -verwaltung im Geschäftsreglement vom 11. Dezember 2006 für das Bundesverwaltungsgericht (VGR; SR 173.320.1) geregelt.