Baron
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Baron (althochdeutsch und mittellateinisch (liber) baro „(freier) Mann“) ist ein Adelstitel, der im deutschen Sprachraum nicht vergeben wurde. Dem Baron entspricht im deutschen Sprachraum der Freiherr. Familien, die den ehemaligen Titel Baron als Bestandteil ihres Nachnamens führen, wurde dieser Titel daher regelmäßig außerhalb Deutschlands verliehen.
Vielfach handelt es sich dabei um deutsch-baltische Familien, wobei deren Barontitel lediglich die Anerkennung ihres deutschen Freiherrntitels seitens des Zarenreichs, zu dem das Baltikum gehörte, darstellt. Daher tragen ehemals im Baltikum ansässige adelige Familien häufig den vom Zaren verliehenen Titel Baron statt des deutschen, gleichrangigen Titels eines Freiherrn (z. B. Baron von Lieven). Als im Wege der Abschaffung der Adelsprivilegien im 20. Jahrhundert bisherige Titel zum Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens wurden, entschied man sich willkürlich für den deutschen Freiherrn oder russischen Baron, so dass oftmals Mitglieder derselben Familie urkundlich teils als Freiherr und teils als Baron geführt werden und entsprechend abweichende amtliche Nachnamen besitzen.
Auch nach Abschaffung des Adels durch die Weimarer Verfassung im Jahre 1919 wird im deutschen Sprachgebrauch heute noch manchmal die Anrede Baron als höfliche Bezeichnung für Freiherren, also Angehörige des ehemaligen Adels mit diesem Nachnamensbestandteil, verwendet.
Im deutschen Sprachraum bezeichnete die Anrede „Baron“ keinen verliehenen Titel, sondern eine in vergangenen Jahrhunderten als eleganter empfundene, latinisierte Anrede für einen Freiherrn. Der Brauch, einen Freiherrn mit Baron anzusprechen, begann im 16. Jahrhundert und wurde im 18. und 19. Jahrhundert zur festen Etikette an deutschen Höfen, als Französisch noch Hof- und Diplomatensprache war. Dieser Brauch hat sich innerhalb der rein privatrechtlich organisierten Nachfolgeverbände des ehemaligen deutschen Adels bis heute erhalten.
Die weiblichen Anreden lauten:
- „Baronin“, Gemahlin eines Freiherrn, „Freifrau“ geschrieben
- „Baronesse“, Tochter eines Freiherrn, „Freiin“ geschrieben
Der Begriff Baron wurde seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich und Norwegen (hirðskrá) verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Baron ist in England der niedrigste Titel des Hochadels, die Anrede lautet Lord. Der Baronet gehört dagegen in England zum niederen Adel und wird, wie der Knight, mit Sir angeredet. Im Mittelalter waren die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten konnten. Beim Begriff Baron schwingt daher auch heute noch diese Vorstellung von Unabhängigkeit mit (Bsp.: Industriebaron). Die Besitzungen eines Barons wurden Baronie oder Baronat genannt.
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[Bearbeiten] Einige bekannte Titelträger
- Manfred von Ardenne, Physiker
- Pierre de Coubertin (Begründer der Olympischen Spiele)
- Charles de Secondat, Baron de Montesquieu
- Friedrich de la Motte Fouqué, deutscher Dichter
- Nathan Mayer Rothschild, britischer Bankier und Politiker
- Friedrich Wilhelm von Steuben, deutsch-amerikanischer General
- Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza de Kászon, Unternehmer und Kunstsammler
- Otto Hermann von Vietinghoff, russisch-livländischer Adeliger, Unternehmer und Mäzen
Zu nennen sind weiter der "Lügenbaron" Karl Friedrich Hieronymus von Münchhausen sowie der "Rote Baron" Manfred von Richthofen, die beide jedoch strenggenommen als Freiherren angesprochen werden müssten, da ihren Familien der Titel innerhalb Deutschlands verliehen wurde. Bekannte Träger des Freiherrentitels, siehe dort.
[Bearbeiten] Industriebarone
Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden im populistischen und klassenkämpferischen Sprachgebrauch reiche und mächtige Männer der Wirtschaft und Industrie in abschätziger Absicht Baron, Räuberbaron, Eisenbahnbaron, Schlotbaron usw. genannt.