Alfred-Döblin-Stipendium
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Das Alfred-Döblin-Stipendium der Berliner Akademie der Künste wird seit 1985 vergeben und ist nach dem Schriftsteller Alfred Döblin benannt.
Die ausgewählten Berliner Schriftsteller erhalten ein Aufenthaltsstipendium für drei bis zwölf Monate in Höhe von monatlich 1.100 Euro. Die Stipendiaten bewohnen während der Zeit des Stipendiums das dem Land Berlin 1985 von Günter Grass übereignete Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Es herrscht Aufenthaltspflicht. Über die eingereichten Arbeitsproben entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein Vertreter der Akademie der Künste, des P.E.N.-Zentrum Bundesrepublik Deutschland und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur an.