Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf den (bundeseigenen) Bundeswasserstraßen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufgaben
Die WSV nimmt im wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- hoheitliche Aufgaben als Verwaltung des Bundes (z. B. Förderung des Schiffsverkehrs, Genehmigungsverfahren, schifffahrtspolizeiliche Aufgaben)
- Unterhaltungsaufgaben der Bundeswasserstraßen und ihrer baulichen Anlagen
- Planung und Bauüberwachung bei umfangreichen Ersatz- oder Neubauvorhaben im Bundeswasserstraßenbereich
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 89 des Grundgesetzes, nach dem der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen ist, die er durch eigene Behörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV) verwaltet. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Bundeswasserstraßengesetz, das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, das Seeschifffahrtsaufgabengesetz und das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz.
[Bearbeiten] Organisation
Aufbauorganisatorisch gehört die WSV zum nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die WSV kennt drei Organisationsebenen: Ober-, Mittel- und Unterbehörden.
Im Sinne der Linienorganisation sind die sieben selbständigen Mittelbehörden, die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD), für jeweils regionale Bereiche selbst verantwortlich; eine zentrale Oberbehörde existiert nicht. Den jeweiligen Direktionen direkt zugeordnet sind die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) als Unterbehörden für hoheitliche und Unterhaltungsaufgaben sowie die Wasserstraßen-Neubauämter (WNA) als Unterbehörden für alle größeren Ersatz- und Neubauvorhaben.
Zur WSV gehören fachlich die Bundesoberbehörden Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU - ehemaliges Bundesoberseeamt). Das Havariekommando wird in Zusammenarbeit zwischen Bund und den Küstenländern verwaltet.
Darüber hinaus gibt es auf allen drei Organisationsebenen Fach- und Bündelungsstellen im Sinne von Stabsstellen, die entweder beratend tätig sind oder Querschnittsaufgaben aus der Linienorganisation wahrnehmen
[Bearbeiten] Mitarbeiter
Die WSV beschäftigt derzeit (2006) rund 13.000 Mitarbeiter. Seit Jahren wird aber ein Stellenabbau von jährlich mind. 1,5 % (225 Stellen je Jahr) praktiziert. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter ist im Verwaltungsbereich, zu dem auch die Ingenieure aus Bau- und Unterhaltung, Vermessung, Neubau, Maschinenbau und Elektrotechnik zählen, die andere Hälfte im Unterhaltungs- und Betriebsbereich tätig (z.B. Handwerker aus den Bereichen Elektrotechnik, Fernmeldetechnik und Metallverarbeitung, Nautiker in Verkehrszentralen, Kartographen, Schichtleitern (ugs. Schleusenwärter), Wasserbauer, Taucher, Schiffsführer und Matrosen von Fähren, Mess-, Arbeits- und Schadstoffbekämpfungsschiffen etc.)
[Bearbeiten] Kennzeichen
Die Dienst-Kraftfahrzeuge führen eine eigenes Behördenkürzel im Kfz-Kennzeichen: BW (für Bundes-Wasser- und Schifffahrtsverwaltung).
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.wsv.de Offizielle Seite