Voll-Arbeitskraft
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Voll-Arbeitskraft (Abkürzung Ak) ist in der Landwirtschaft ein Maß für die Arbeitsleistung eines Menschen.
Dabei gilt die Leistung eines Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren als eine Voll-Arbeitskraft (1 Ak), ein Jugendlicher im Alter von 14 bis 16 Jahren entspricht ½ Ak (Zwei Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren erbringen also die gleiche Leistung wie ein Erwachsener), eine Arbeitskraft über 65 Jahren erbringt 1/3 Ak (Drei Arbeitskräfte über 65 Jahren erbringen also die gleiche Leistung wie ein Erwachsener zwischen 16 und 65 Jahren).