Staatsbesuch
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Ein Staatsbesuch ist der Besuch eines Staatsoberhauptes bei einer anderen Nation in seiner Funktion als Staatsoberhaupt. Beim Staatsbesuch werden alle Ehrungen des diplomatischen Protokolls voll ausgeschöpft. Dies bedeutet insbesondere den Empfang mit militärischen Ehren sowie ein Staatsbankett.
Von Staatsbesuchen abgegrenzt werden offizielle Besuche oder Arbeitsbesuche, bei denen "lediglich" Regierungschefs, Außenminister oder andere vergleichbare Persönlichkeiten empfangen werden.
Früher statteten Monarchen anderen Staaten nur einen einzigen Staatsbesuch ab. Heute werden aber auch die Folgebesuche von allen Beteiligten als Staatsbesuch bezeichnet. Die britische Königin Elisabeth II. hat der Bundesrepublik bereits vier Staatsbesuche abgestattet.
Der Papst stattet keine Staatsbesuche (gemäß Sprachgebrauch des Heiligen Apostolischen Stuhls - Pastoralbesuche) ab, jedoch werden diese Besuche vom "empfangenden" Protokoll so behandelt, denn er ist Oberhaupt eines Völkerrechtssubjektes.
Ebenfalls vom Staatsbesuch abzugrenzen ist der Begriff des Staatsempfangs, der zu Ehren anderer vom Staat empfangener Personen - beispielsweise auch eigener Bürger - gegeben wird.
Besuchern wird bei Fahrten meist aus Sicherheitsgründen freie Fahrt durch die Polizei gewährt (Gefahrenabwehr), wobei Lotsung (Begleitung durch Polizeifahrzeuge) und Schleusung (zusätzliche Einflussnahme auf den Verkehr) zu unterscheiden sind.