Schusswaffe

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Schusswaffen sind Vorrichtungen, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. [1]

Den Schusswaffen gleich stehen tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrust).

Das Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland definiert den Waffenbegriff und regelt den Umgang mit Waffen.

Für militärische Zwecke konstruierte Schusswaffen werden durch das Kriegswaffenkontrollgesetz reglementiert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Arten von Schusswaffen

  • Feuerwaffen sind Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden.
  • Druckluftwaffen (umgangssprachlich auch Luftdruckwaffen) sind Schusswaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Gase verwendet werden.
  • Federdruckwaffen, sind Schusswaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse Federdruck verwendet wird. Oder aber ein über eine Feder bewegter Kolben Luft komprimiert.
  • Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.
  • Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.
  • Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten)
  • Revolver; dies sind Schusswaffen, bei denen durch den Schützen die Trommel weitergedreht wird, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt wird.
    • Single-Action-Revolver: Transport der Trommel und Spannen der Feder erfolgen durch Spannen des Hahns. Durch anschließende Betätigung des Abzugs wird der Schuss ausgelöst.
    • Double-Action-Revolver: Transport der Trommel und Spannen der Feder erfolgen durch Betätigung des Abzugs. Erst bei weiterer Betätigung des Abzugs schnellt der Hahn vor und löst den Schuss aus.
  • Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.
  • Kurzwaffen (auch Faustfeuerwaffen genannt); dies sind Schusswaffen, die nicht unter die Definition einer Langwaffe fallen. In der Regel handelt es sich hierbei um Pistolen und Revolver.
  • Handfeuerwaffen; dieses ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Lang- und Kurzwaffen, welche durch eine Person transportiert und gehandhabt werden können.
  • crew served weapon; dieser englische Ausdruck benennt Schusswaffen, die nicht mehr durch eine einzelne Person transportiert und bedient werden können. Insbesondere sind hiermit (schwere) Maschinengewehre gemeint.
  • Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
  • Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
  • Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.
  • Geschütze. Es handelt sich in der Definition der deutschen Gesetzgebung hierbei um Rohrwaffen mit einem Kaliber von mindestens 20 mm. In Abhängigkeit vom Verhältnis von Kaliber zu Rohrlänge werden sie in Kanone, Haubitze und Mörser (Geschütz) unterteilt. Großkalibrige Geschütze bilden die Hauptwaffe der Artillerie.
  • Rohrwaffen sind Schusswaffen, bei denen der Lauf nicht zwingend über ein Patronenlager verfügt. Während z.B. auch das Blasrohr zu den Rohrwaffen zählt, so wird dieser Begriff in der Praxis doch hauptsächlich für militärische Geschütze (Rohrartillerie, Panzerrohr) benutzt.
Nicht zu den Schusswaffen zählen

[Bearbeiten] Erwerb und Besitz

Der Erwerb, der Besitz und der Schusswaffengebrauch sind in den meisten europäischen Ländern stark durch jeweilige Gesetze reglementiert. Verstöße sind meist ein Vergehen.

Schusswaffen können in Deutschland unter Voraussetzungen laut §§ 4–9 Waffengesetz erworben werden:

  • Das vollendete 18. Lebensjahr (bei Großkaliberwaffen vollendetes 21. Lebensjahr)
  • Zuverlässigkeit (keine relevanten Straftaten verübt, zuverlässige Aufbewahrung...)
  • Persönliche Eignung (nicht gegeben z.B. bei Geschäftsunfähigkeit, Abhängigkeit, psychischen Erkrankungen)
  • Bedürfnis (z. B. als Sportschütze, Jäger, Sachverständiger, Sammler oder besonders gefährdete Person)
  • Sachkunde (Wissen über rechtliche und technische Aspekte von Waffen und deren Gebrauch sowie praktischer Umgang)
  • Medizinisch-psychologische-Untersuchung (nur bis zum 25. Lebensjahr)

Im Kriegswaffenkontrollgesetz benannte Schusswaffen dürfen in Deutschland von Zivilpersonen nicht erworben werden. Das Bundeskriminalamt kann jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. Legaldefinition aus dem Waffengesetz, Anlage 1

[Bearbeiten] Weblinks

Commons
 Commons: Schusswaffe – Bilder, Videos und Audiodateien
Wiktionary
 Wiktionary: Schusswaffe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik