Lebensjahr
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Dieser Beitrag behandelt allgemein und grundsätzlich den Begriff Lebensjahr. In Gesetzen und Verträgen wird häufig auf das vollendete Lebensjahr Bezug genommen.
[Bearbeiten] Berechnung
Das erste Lebensjahr beginnt mit der Geburt und dauert bis zum Ende des Tages vor dem ersten Geburtstag. Am ersten Geburtstag beginnt bereits das zweite Lebensjahr. Mit dem ersten Geburtstag ist das erste Lebensjahr "vollendet".
[Bearbeiten] Beispiel
Wer am 1. Juli 1980 geboren ist, war bis zum 30. Juni 1998 noch 17 Jahre alt, befand sich aber bereits im 18. Lebensjahr. Am 1. Juli 1998 ist die Person 18 Jahre alt und befindet sich im 19. Lebensjahr.
Das 18. Lebensjahr "vollendet" hat man mit dem 18. Geburtstag.