Kriegsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Kriegsrecht ist eine Bezeichnung für
- Kriegsvölkerrecht, Normen des Völkerrechts den Krieg betreffend.
- Ausnahmezustand, die Änderungen im innerstaatlichen Recht im Kriegsfall oder in anderen Krisensituationen.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |