Diskussion:Juristische Fachsprache

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"Eine wesensimmanente Eigenschaft einer Fachsprache ist, besondere Wörter und Wendungen zu prägen, die nur von den Anwendern dieser Fachsprache verstanden werden. Daher wird allen Fachsprachen vorgeworfen, nicht verständlich für die Allgemeinheit zu sein."

Ich, als Nichtjurist, finde den ganzen Artikel schon ein bisschen beschönigend. Oder sollte ich es besser so sagen: Ich, in meiner Eigenschaft als normaler Bürger ohne juristisches Staatsexamen, bin der Ansicht, dass in dem vorliegenden Artikel nicht unwesentlich die Absicht hervortritt, die Fachsprache der Jurisprudenz in ein besseres Licht zu stellen.

  • g* Schon das Wort "wesensimmanent" verrät, dass es ein Jurist geschrieben hat.
Wenn ich Juristen privat höre, dann denke ich mir aber immer wieder: "Warum verdammt nochmal ist der nicht in der Lage, direkt zu sagen, was Sache ist?".

In dieser Hinsicht spielen Juristen im Privatleben wohl schon in einer anderen Liga als die anderen Fachsprachler.

Weil es nunmal meist nicht so einfach ist? Am Stammtisch kommt man mit Differenzierungen natürlich nicht weit, das ist klar. 89.48.186.221 05:32, 20. Aug 2006 (CEST)

Ich würde ja sehr gerne etwas zu "Kritik" schreiben, aber wahrscheinlich wird man dann am Ende noch verklagt... --212.112.232.175 01:48, 24. Jul 2005 (CEST)

Der Artikel ist selbst ein gutes Beispiel für eine verquaste Ausdrucksweise. Hier sollte dringend eine allgemeinverständliche Überarbeitung erfolgen. -- Stepsch 16:06, 6. Dez 2005 (CET)

Oh Gott der Artikel ist dermassen schlecht, völlig veraltet und miserabel geschrieben

Lustig: der erste Teil des Artikels scheint der Fachsprache der "Linguistik" zu entspringen, die offenbar auch unverständlich ist :-) (OK, es ist ja ein linguistischer Artikel) Zu 212.112.232.175: findet meine volle Zustimmung, der Teil "Kritik" ist definitiv Quark ("verschiedene Rechtsanwender"? "jur. Laie"? "Übrigens:"?). Das möchte man nicht mal überarbeiten. Ein vernünftiger Abschnitt hierzu wäre aber sicherlich angebracht. Schließlich sind Gesetze nicht FÜR Juristen geschrieben (auch wenn das der Autor nicht glaubt), sondern für alle Bürger. Die verquaste Ausdrucksweise beruht nur darauf, dass sie VON Juristen (bin ich übrigens selbst) geschrieben werden. - 212.204.77.149 15:01, 24. Mai 2006 (CEST)

Nunja. Gesetze sind bekanntlich keine Lehrbücher zum Durchlesen, allein mal das Stichwort Allgemeiner Teil. Sie erfordern natürlich Rechtskenntnisse, sonst kann man nicht viel mit ihnen anfangen, andernfalls hätte man zum Common Law wechseln sollen. 89.48.186.221 05:32, 20. Aug 2006 (CEST)

Noch ein kleiner Anhang zur Ehrenrettung (der Gesetzesschreiber): Es sind bei weitem nicht alle Gesetze unverständlich. Es fällt nur immer das Negative auf. Oft gilt: je älter, desto besser. Zum Beispiel ist das BGB von 1900 im Laufe der Jahre nicht wirklich besser geworden (sprachlich), allenfalls aktueller. -- 212.204.77.25 15:09, 24. Mai 2006 (CEST)

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Nominalstil

Wie kommt jemand auf die Idee meinen Einschub gegen den Nominalstil zu verändern indem er zusätzliche Nomen einfügt??? Ich habe es wieder rückgängig gemacht. - Cocker :wq

[Bearbeiten] abgeschlossene Lesenswert-Kandidatur (gescheitert)

[Bearbeiten] Juristische Fachsprache

Die Juristische Fachsprache ist die Fachsprache der Rechtsanwender und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.

Ich halte den Artikel aufgrund seiner beispielhaften Erklärungen und der erläuternden Methodik für lesenswert. Ihr auch? :) --Wolfram Alster 13:59, 13. Sep 2006 (CEST)

Contra. Behandelt das Lemma nicht. Außer einem (für den Laien ganz netten) Kurzglossar und einem mäßig gelungenen Witzchen über Nominalstil steht nichts drin - nichts zum Subsumieren, nichts zu Generalklauseln, nichts zur Interpretation, das Ganze auch noch quellenfrei - nö. --Mautpreller 14:57, 13. Sep 2006 (CEST)

Contra aus den von Mautpreller genannten Gründen. -- Tobnu 15:06, 13. Sep 2006 (CEST)

  • contra. Way off. Insbesondere die persönlich gehaltenen Anmerkungen des Autors zum Ende hin (übrigens...), sind nicht L. --Pischdi >> 19:57, 13. Sep 2006 (CEST)

 Pro Der Artikel könnte ein Beispiel dafür geben, dass ein informativer, gut formulierter und präziser Artikel nicht seitenlang sein muss, um lesenswert zu werden. Subsumieren, Generalklauseln und Interpretation gehören nicht zur juristischen Fachsprache, sondern zur Methodenlehre. Die "persönlich gehaltenenen Anmerkungen zum Ende hin" sind durchaus am Platz und zeigen, dass differenzierte Sachverhalte zwingend eine differenzierte Sprache erfordern und dass deshalb die Sprache der Juristen häufig eben auch differenziert sein muss. -- Thomas Dancker 15:26, 14. Sep 2006 (CEST)

Dem kann ich nicht zustimmen. Die Fachsprache der Juristen ist ja eben sehr stark davon geprägt, dass die Methode des Subsumierens angewendet wird; es ist ein seltsames Mittelding zwischen einer formalen, künstlichen Sprache (etwa einer mathematischen) und einer Sprache, die für die soziale Interaktion benutzt wird. Gerade darum ist die Interpretation der Normen ja so schwierig und ein so bedeutender, stark formalisierter Aspekt dieser Fachsprache. "Generalklauseln" sind eine sprachliche Form, in der der Zwiespalt besonders deutlich zum Ausdruck kommt. Es gäbe schon auf Anhieb noch viel zu bedenken: Es handelt sich nicht nur um eine Fach-, sondern auch um eine Gruppensprache, einen Soziolekt. Wie wärs mit der diachronen, historischen Entwicklung (aus dem Kanzleistil?)? - Ich meine gar nicht, dass das alles erschöpfend abgehandelt werden müsste. Aber der Artikel stellt eigentlich keine einzige interessante Frage in diese Richtung und gibt außer Beispielen auch gar nichts zum Lemma-Inhalt. Die "Anmerkungen" am Ende sind übrigens symptomatisch: Man sehe sich mal § 211 StGB an ("Mord"). Das ist auf Anhieb betrachtet gar keine komplizierte Formulierung. Im Sprachcode der Juristen ziehen die aber einen endlosen Rattenschwanz an Differenzierungen nach sich (wie das gerade bei den umgangssprache-nahen Texten besonders ins Auge fällt). Oder man denke an die Formulierung, etwas "widerspreche der Lebenserfahrung" oder sei "lebensfremd", die so oft in juristischen Schriftsätzen formelhaft wiederkehrt. Klingt nicht nach "Juristenlatein", ist es aber in sehr hohem Grade. Der Nominalstil ist übrigens keine Besonderheit der Juristen, sondern hat seine Heimat in der Sprache der "rationalen" Bürokratie ... Na ja. Gehört hier vielleicht gar nicht hin, soll nur meine Enttäuschung über ein so oberflächlich und gedankenlos abgehandeltes Lemma zeigen. --Mautpreller 08:57, 15. Sep 2006 (CEST)
  • Contra - 1) zum Juristenlatein steht - bis auf eine arg kurze Erwähnung - gar nichts drin 2) die Kritik ist keine solche, sondern nur die positive Bewertung der Fachsprache, nach dem Motto: geht leider nicht anders und ist eigentlich auch ganz gut so. --Omi´s Törtchen ۩ - ± 18:05, 14. Sep 2006 (CEST)
  • Contra, aber sowas von... Siehe schon die Begründung von Mautpreller. Das Lemma wird nicht wirklich erklärt. Es ist eher eine kleine pointierte Skizze über die sprachlich-stilistischen Schwächen in juristischen Texten. Die Kritik mag ja berechtigt sein, aber ein Lexikon-Artikel ist etwas anderes. --Alkibiades 19:49, 14. Sep 2006 (CEST)
  • contra: Ich bin mit diesem Votum eigentlich ungerecht, denn ich lache und amüsiere mich immer noch prächtig über den Satz "Als Grundsatz gilt, je klarer ein Text ist, desto klarer sind auch die Gedanken des Autors." - Kausalzusammenhang? Oder war das irgendwie umgekehrt...? Hehehe.... Spaß bei Seite: Lassen wir den Artikel doch lieber durch die WP:QS laufen. Im jetzigen Zustand ist er ein Kandidat für die Letzte Seite des SPIEGEL. Und da wollen wir ihn nicht sehen. --CJB 20:22, 14. Sep 2006 (CEST)
  • Contra - da fehlt einfach zu viel. --Rufus46 00:16, 16. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Terminologie: Rechtsscheinsgesichtspunkte

(Verlegt aus der Diskussion zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

In dem im Artikel angeführten BGH-Urteil findet sich der schöne Satz: "Die Haftung des Beklagten zu 4 für die Wechselforderung leitet sie aus Rechtsscheinsgesichtspunkten her." Nun fragt sich der sprachinteressierte Nicht-Jurist: "Was bitte schön sind 'Rechtsscheinsgesichtspunkte'?!" WP gibt da jedenfalls keine Antwort. Und das gesamte Google-Netz so schnell auch nicht. Vielleicht ist da einer, der sich herausgefordert fühlt und den WP-Artikel schreibt? Dieser Artikel würde mich interessieren." --Delabarquera 16:05, 13. Dez. 2006 (CET)

siehe Rechtsschein.--poupou l'quourouce Review? 16:28, 13. Dez. 2006 (CET)
Das mit der Auskunft ging wieder mal klasse wikipediaschnell. Danke. -- Aber eine Sache bleibt, und hin und wieder muss man auch über olle Kamellen reden können, auch wenn die den Fachmann vielleicht nicht wirklich überraschen. Ich spreche davon, dass eigentlich jeder Bürger das Recht, das über ihm steht, prinzipiell, bei normaler Bildung und wenn er gutwillig ist, verstehen können sollte. Ich gehe davon aus, dass die folgenden Begriffe niemandem von den Regeln der deutschen Wortbildung her verständlich sind. (Und nur um diese Wortbildungsregeln kann es gehen, weil die Wörter ja nicht im Wörterbuch stehen und nicht bekannt sind.) Wer hat hier eigentlich eine "sprachliche Bringschuld": Das "Volk" oder die Juristen?
  • Bösgläubiger, Bösgläubigkeit
  • Bucheigentümer
  • Grundstücksberechtigter
  • Rechtsschein
  • Rechtsscheinstatbestände (!)
  • verfügungsbefugt
Ich oute mich also mal als ein an den Grundsatzfragen des Rechts interessierter Linguist, der fragt: Ist das mit dem grundsätzlichen "Im Namen des Volkes" noch zu rechtfertigen, wenn die Sprache der Juristenkaste, natürlich schon seit dreihundert Jahren und einem Tag, sich so weit von der Sprache des "Volkes" entfernt, dass dieses "Volk" selbst bei relativ hoher Bildung (Abitur / nicht-jur. Hochschulabschluss / nicht-jur. Habilitation) und bei gutem Willen die Sprache der Juristen nicht mehr verstehen kann? -- Was mich also im Kern interessiert, ist die Frage: Gibt es in der juristischen Fachliteratur Veröffentlichungen, die sich mit diesem 'Sachverhalt' der Nicht-Verständliichkeit der Juristensprache beschäftigen. Ich würde dann gerne von einem zeitgemäßen Linguistik-Denken daran anschließen und dabei implizit wieder Ludwig Wittgenstein zu Ehren kommen lassen. --Delabarquera 00:49, 14. Dez. 2006 (CET)

Dass nicht jeder das Juristendeutsch versteht ist völlig natürlich: jedes Fach hat seine Fachsprache. Wer die beherrschen will, muss schon das Fach lernen. Als ungebildeter Mensch weiß ich zB nicht, was es bedeutet, "Ludwig Wittgenstein zu Ehren kommen [zu] lassen". Wer der richtigen Zunft angehört, wird es vielleicht ganz selbst- verständlich verstehen.

Wer hat die sprachliche Bringschuld in Sachen Medizin, Physik, Metzgereiwesen ? Deren Sprachen verstehe ich auch nicht. Deshalb lasse ich auch die Finger von Herztransplantationen und Schlachtungen... Jeder in sein Fach, der Dachdecker aufs Dach...

Wer hat denn diese hochinteressanten Anmerkungen geschrieben?! -- In der Sache: Ich fühl mich missverstanden. Nicht im entferntesten (sic) war es meine Absicht, der ehrenwerten Zunft der Juristen ans Bein ...! Hmkm. Und schon gar nicht einem einzelnen Vertreter dieser Zunft. Es geht mir nur um die rechtsphilosophisch ja doch nicht uninteressante Fragen, ob man im Namen eines "Volkes" Recht sprechen kann, wenn dieses Volk die Fachsprache der Rechtsprechung nicht versteht. Die Frage ist wirklich akademisch-grundsätzlich und nicht provokativ gemeint. --Delabarquera 11:10, 10. Jan. 2007 (CET)
Ich habe die Frage weder als provokativ verstanden noch wollte ich entsprechend antworten. Ich habe lediglich festgestellt, dass jedes Fach seine Fachsprache hat und es schlicht und einfach nicht möglich ist, ein Urteil so zu formulieren, dass alle, die zum Volk gehören, es verstehen. In ein Urteil fließt ja oft auch die Fachsprache anderer Disziplinen ein, zB in Arzthaftungsgeschichten. Wenn der Richter das Gutachten auswertet und Fachbegriffe übernimmt, versteht das auch niemand. Das ist aber kein Grund, das Urteil "Im Namen Gottes des Allwissenden" zu sprechen. Das Volk muss nicht jedes Wort des Urteils vertehen, es ist ja nicht einmal Adressat des Urteils. Vielmehr soll sich der Richter darauf besinnen, dass das Volk im Idealfall hinter dem Inhalt (nicht dem Wortlaut) der Entscheidung stehen können sollte. Wenn es dazu einen Fachmann als "Dolmetscher" braucht, so ist dies mE hinnehmbar.
Übrigens hat die Fachsprache auch eine komprimierende Funktion. Wenn zB der Strafrichter statt dem Wort "Einwilligung" in jedes Urteil schreiben muss, was strafrechtlich ein Tatbestand ist, dass die Tatbestandsmäßigkeit die Rechtswidrigkeit indiziert und das "Ja-sagen" des Opfers als Rechtfertigungsgrund die Rechtswidrigkeit entfallen lassen könnte, hätte er viel zu schreiben. Zumal er jeden einzelnen der gerade verwendeten Fachbegriffe ebenso umständlich umschreiben müsste. Es kann aber nicht jedes Urteil ein Lehrbuch sein.
Das war und ist anregend. Da lässt sich was draus machen. Denn das Thema Fachsprachen, auch in dem geschilderten Aspekt der Komprimierung, ist mir durchaus nicht fremd. Fragen aber muss man dann immer auch, wie groß der Ingroup-mach-Aspekt mit seinen durchaus menschlichen Komponenten hinter allem ist. -- If I only had time, only time ...--Delabarquera 17:58, 11. Jan. 2007 (CET)
Fragen muss man sich vor allem, was ein "Ingroup-mach-Aspekt" ist. Das ist das Problem beim Interdisziplinären Austausch: Man spricht einfach unterschiedliche Sprachen - und versteht sich nicht.
Ein schönes Beispiel für die Kollision mehrerer Fachsprachen:
Als Jurist habe ich mal die Rechnung eines Dachdeckers gesehen. Einer der vielen Posten war "Haftgrund", soundsoviel Quadratmeter à soundsoviel Euro, gesamt nochmehr Euro.
Für den Dachdecker ist ein "Haftgrund" wohl irgend eine klebrige Masse, die er irgendwo aufträgt, damit irgendwas daran haftet.
Für den Juristen ist "Haftgrund" ein Umstand, aufgrund dessen ein Verdächtiger in Haft genommen werden darf. Z.B. die Gefahr, dass er fliehen oder Zeugen einschüchtern könnte.
Dasselbe Wort --> Völlig unterschiedliche Bedeutung. Aber beide Bedeutungen sind sprachlich nachvollziehbar.
Ein Metzger wird ohne Nachfrage keinen der beiden Begriffe vollständig verstehen können. Er wird aber merken, dass er nachfragen muss. Dachdecker und Jurist dagegen reden vielleicht stundenlang mit demselben Begriff aneinander vorbei, ohne es zu merken.
Hihi, bei mir als Versicherungsvertreter würde ein Haftgrund bedeuten, dass eine Verschuldenshaftung des Versicherten vorliegt und die Versicherung somit den Schaden bezahlt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 82.83.248.137 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 21:27, 27. Sep. 2007 (CEST))

[Bearbeiten] Anmerkung

Könnte mal jemand, der sich auskennt, den strafrechtlichen Begriff verwirken aufnehmen? Das hört sich nämlich auf den ersten Blick so an, als ob jemand seine fünf Jahre Freiheitsstrafe nicht bekommt ("das Recht auf sie verwirkt"), dabei ist doch tatsächlich gemeint, das er sie eben schon bekommt (Herleitung? vllt:"das Recht auf die Freiheit fünf Jahre lang verwirkt"?) --84.154.95.29 17:37, 8. Jun. 2007 (CEST)


[Bearbeiten] Die Gerichtssprache ist deutsch

Recht sei im Wesentlichen Sprache, schreibt der Rechtsprofessor Uwe Wesel (Alles, was Recht ist). Die Sprache der Juristen, so Wesel, sei ungenau und unverständlich. Das Problem der Ungenauigkeit wird wohl kaum zu lösen sein, denn ein Tatbestand, ein Problem lässt sich nicht so präzise formulieren, dass alle Streitfälle, die später auftauchen, gelöst werden könnten. Alles logisch und genau zu formulieren, wird nicht gelingen. Die Sprache folgt eben nicht logischen Gesetzen. Die Logiker fordern die Entwicklung einer präzisen Sprache für Gesetze und Juristen, eine Sprache, die logisch einwandfrei funktioniert. Die Hermeneutiker machen es anders. Das sei eine Frage der Auslegung. Die sinnvolle Auslegung aus heutiger Sicht ist die objektive Auslegung. Sie sagen, dass Sprache mit Logik nichts zu tun habe.

Was die Klarheit und Verständlichkeit angeht, ließe sich schon eine Lösung finden. Im alten römischen Recht – und darauf beruht unser Rechtssystem - war das möglich. Jeder Bürger konnte es verstehen, ohne Jurist zu sein. Der Reichstag hat Ende des 19. Jahrhunderts den Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches diskutiert, und eine Minderheit setzte sich dafür ein, dass der Gesetzestext so formuliert wird, dass er von den Bürgern verstanden wird. Wir wissen, wer sich durchgesetzt hat.

Der Universitätslehrer Helmut Köhler schreibt in der Einführung zur 50. Auflage der dtv-Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB), 2001:

Wer zum ersten Mal einen Blick in das BGB wirft, wird enttäuscht sein. Die Sprache ist antiquiert, die Sätze sind kompliziert und die Begriffe abstrakt. Der Laie hat Schwierigkeiten, das Gemeinte zu verstehen. Das BGB erhebt auch gar nicht den Anspruch, anschaulich und volkstümlich zu sein: es spricht nicht zum Bürger, sondern zum Juristen; es ist von Juristen für Juristen gemacht.

Das ist eine zutreffende Beschreibung des Ist-Zustandes. Vorhang zu und alle Fragen offen. Man könnte das Problem noch arbeitsmarktpolitisch sehen. Wenn Nichtjuristen auch noch verstehen, was im BGB steht, dann brauchen wir bestimmt nicht mehr so viele Juristen.

Die Gerichtssprache ist deutsch. Doch bei Gericht, so Uwe Wesel, werde eine andere Sprache als Deutsch gesprochen: Sehr abstrakt, wenig anschaulich, lange Sätze, viele Substantive.

Gesetzes-Deutsch: Beispiel aus der Straßenverkehrsordnung:

„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.“

Was ist gemeint? Wenn eine Spur auf mehrspurigen Straßen gesperrt ist, müssen sich die Fahrzeuge nach dem Reißverschluss-Prinzip in den laufenden Verkehr einfädeln.

Karl-Heinz List, 1.Juli 2007


Zu dem Beispiel - ja, es ist tatsächlich das "Reißverschlusssystem" gemeint. Aber der Vergleich zwischen dem langen Gesetzestext (der wirklich nicht schön ist!) und der kurzen Erklärung hinkt doch deshalb, weil in der „Alltagsübersetzung“ nicht erklärt wird, was denn nun das „Reißverschlusssystem“ ist. Die Alltagssprache setzt diese Kenntnis voraus, während der Gesetzestext eine allgemeingültige Definition geben möchte. Außerdem ist eben nicht nur der Fall gemeint, dass eine Spur gesperrt ist, sondern auch der, dass ein Fahrstreifen „einfach so“ endet. Wollte man das auch ausdrücken, wird die Alltagssprache schon wieder viel komplizierter und länger.
Und sonst gilt das schon oben Gesagte - Fachsprachen sind eine Verkürzung und Gesetze müssen möglichst abstrakt möchlichst viele Fälle möglichst „gerecht“ beschreiben. Das geht nicht in jedem Fall verständlich, sondern nur mit einem Zusammenspiel von Standarddefinitionen, die man kennen muss, und einem System von regeln und Ausnahmen, die man finden muss. „Verständlichkeit“ könnte da auf Kosten der „Rechtssicherheit“ gehen. Denn die richterliche Aussage „Das finde ich so.“ ist sicherlich verständlich, aber ob sie gerecht ist hängt vom Richter und seiner Meinung ab.
--Phlyz 20:08, 1. Jul. 2007 (CEST) P.S. Mit vier Tilden ~~~~ kann man einen Beitrag mit Datum unterschreiben.

Korintenhkacker! 12:53, 2. Okt. 2007 80.137.73.250 (Nachgetragen von Phlyz 16:53, 26. Okt. 2007 (CEST))

Nein, Jurist! ;-) --Phlyz 16:53, 26. Okt. 2007 (CEST)