Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

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Zweck des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations - und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations - und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.

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