Jagdkataster
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Das Jagdkataster besteht aus einer Übersichtskarte mit allen (Teil-)Flurstücken, die bejagbar sind, einer Liste der bejagbaren Flächen mit Angabe der Eigentümer und einer weiteren Liste, in der die einzelnen Jagdgenossen mit ihrer jeweiligen Summe der bejagbaren Flächen enthalten sind. In dieser Liste ist auch die Gesamtsumme der bejagbaren Fläche des Reviers angegeben.
Das Jagdkataster bildet die Grundlage für die Abstimmungen bei der Jagdgenossenschaftsversammlung, die Ausschüttung von Einnahmen an die Jagdgenossen, und die Verpachtung an Jäger.
Nach dem jeweiligen Recht der Länder Deutschlands sind entweder die Gemeinden oder die Jagdgenossenschaften verpflichtet, das Jagdkataster zu führen.