Erdungs- und Kurzschließeinrichtung
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Eine Erdungs- und Kurzschliesseinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, welches dazu dient ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln) , damit im Fehlerfall (fälschlicherweises unter Spannung setzen eines Anlagenteils) die Schutzorgane (z.B. Schutzrelais) ansprechen können, das Anlagenteil von der Einspeisequelle getrennt wird und somit keine unzulässig hohe Berührungsspannung auftritt.
[Bearbeiten] Ausführungen
Es gibt verschiedene Ausführungen:
- festeingebaute EuKs: sie werden mittels Motor oder Handkurbel geschlossen und geöffnet (z.B. für die Freischaltung eines Generators in einem Kraftwerk oder der Erdtrenner eines Abganges in einer Hochspannungsschaltanlage)
- Einschub-EuKs: diese werden als Erdungs- und Kurzschliesseinschübe in Niederspannungsschaltanlagen an Stelle der Einspeiseleistungsschalter eingesetzt (eingefahren)
- seilförmige EuKs: welche an den für die Freischaltung verschiedener elektrotechnischer Anlagen angebrachten Stellen (z.B. Kugelfestpunkte) manuell angeschlossen werden, wobei zuerst der Erdungspunkt angeschlossen wird, d.h. zuallererst wird die EuK leitfähig mit der Erde verbunden, und erst danach wird kurzgeschlossen, d.h. die aktiven Teile werden durch die EuK mit der Erde und gegenseitig leitfähig verbunden.
EuKs müssen den örtlichen elektrischen Auslegungsdaten entsprechend dimensioniert sein, da sie den größtmöglichen auftretenden Erd- und Kurzschlussstrom sicher halten sollen.
Um Beschädigungen zu erkennen, sind seilförmige EuKs mit einer transparenten Isolierung ausgestattet.
[Bearbeiten] Sonderfall Fünf Sicherheitsregeln, Punkt 3: Spannungsfreiheit feststellen
Werden einschaltkurzschlussfeste Schnellerder eingesetzt (federgesteuerte Erdungstrenner in Schaltanlagen), so gilt die Betätigung des Erders als "Feststellen der Spannungsfreiheit", jedoch sollte dies normalerweise nicht bzw. nur im Ausnahmefall geschehen.